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Parkausweise für Betriebe

Onlinedienstleistung

Beschreibung

Handwerksbetriebe, die Reparatur- oder Montagearbeiten durchführen und zu diesem Zweck spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres oder umfangreiches Material transportieren müssen, können  Ausnahmegenehmigungen für ihre Montage- und Werkstattfahrzeuge beantragen.

Karitative Organisationen sowie Alten- und Pflegedienste können zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge ebenfalls Ausnahmegenehmigungen beantragen.

Variante I:   gültig im Regierungsbezirk Düsseldorf (Rhein-Erft Kreis nicht eingeschlossen)
Variante II:  gültig in ganz NRW

Ausnahmegenehmigungen für Handwerksbetriebe und ambulante soziale Dienste berechtigen zum:
  • Parken im eingeschränkten Haltverbot / in Haltverbotszonen,
  • Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Höchstparkdauer,
  • Parken auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht ohne Beachtung der Höchstparkdauer und
  • Parken auf Bewohnerparkplätzen.

Die Ausnahmegenehmigung berechtigt nicht zum dauerhaften Parken am eigenen Betriebssitz oder in dessen Nahbereich.

Die Parkdauer gilt für Handwerksbetriebe unbefristet, für soziale Dienste ist sie auf zwei Stunden befristet.

Es dürfen für eine Ausnahmegenehmigung maximal fünf Fahrzeuge angegeben werden, wobei die Ausnahmegenehmigung im Original nur bei einem Fahrzeug benutzt werden darf. Bei gleichzeitiger Benutzung mehrerer Fahrzeuge ist für jedes weitere Fahrzeug ein weiterer Parkausweis mit zu beantragen.

Die Fahrzeuge müssen auf beiden Fahrzeugseiten mit einer festen und deutlich lesbaren Firmenaufschrift versehen sein. Dem Antrag sind Fotos beizufügen, auf denen sowohl das amtliche Kennzeichen wie auch die Beschriftung des Fahrzeugs ersichtlich sind. (Ggf. kann auch eine Vorführung vereinbart werden).

Die Beschaffenheit der Fahrzeuge muss der auszuübenden Dienstleistung dienlich sein. Privatfahrzeuge sind von einer Ausnahmegenehmigung ausgeschlossen.

Die Gültigkeit einer Genehmigung ist auf ein Jahr begrenzt.

  • Kopie der Fahrzeugscheine beziehungsweise Zulassungsbescheinigungen Teil I
  • Fotos der Service-/ Werkstattfahrzeuge, auf denen das amtliche Kennzeichen und die Firmenbeschriftung (auf beiden Fahrzeuglängsseiten) ersichtlich ist
  • Nachweis für den Betrieb: Handwerkskarte / Gewerbekarte / Gewerbeanmeldung / Zulassung (Pflegedienst)
  • Für Gewerbetreibende: 
    • Ausführliche Angaben zur Firmentätigkeit
    • Begründung zur Notwendigkeit des Fahrzeuges für den Geschäftsbetrie

Sie können den Antrag online stellen. Nutzen Sie hierfür bitte das verlinkte Formular.

Alternativ können Sie den Antrag auch schriftlich oder per E-Mail einreichen.

Bitte fügen Sie in allen Fällen die erforderlichen Unterlagen bei.

Gebühren:

  • Variante I (Regierungsbezirk Düsseldorf): 90,00 Euro für ein Jahr
  • Variante II (NRW): 175,00 Euro für ein Jahr

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