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Gewerbe Ummeldung

Beschreibung

Eine Gewebeummeldung hat in jedem Fall

  • bei Verlegung des Betriebes,
  • bei Verlegung der Zweigniederlassung oder der Zweigstelle innerhalb des Stadtgebietes,
  • bei Wechsel beziehungsweise Ausdehnung des Gewerbegegenstandes
  • und bei Namensänderung des Gewerbetreibenden

zu erfolgen.

Die Gewerbeummeldung ist unverzüglich bei Änderung des Gewerbes erforderlich.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen