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Fundsachen
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Im Bürgerbüro können gefundene Gegenstände abgegeben oder gemeldet, bzw. der Verlust von Gegenständen gemeldet werden.
Der Fund eines Gegenstandes, der einen Wert von mehr als 10 Euro besitzt, ist in jedem Fall im Bürgerbüro anzuzeigen.
Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf keine Besitzerin / kein Besitzer feststellen lässt. Die Fundsache kann von der Finderin / vom Finder bei Bürgerbüro zur Verwahrung abgegeben oder in Eigenverwahrung genommen werden.
Lässt sich anhand der Fundsache eine Eigentümerin / ein Eigentümer feststellen, wird diese/r unverzüglich durch das Bürgerbüro benachrichtigt.
Aufbewahrung und Versteigerung
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren.
Wird eine Eigentümerin / ein Eigentümer bekannt, so steht der Finderin / dem Finder die Zahlung eines Finderlohns durch die Eigentümerin / der Eigentümer in Höhe von fünf Prozent bis zu einem Wert von 500 Euro und zuzüglich drei Prozent bei einem Wert von über 500 Euro zu.
Meldet sich eine Besitzerin / ein Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finderin / Finder Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt selbst Eigentümerin der Sachen.
Diese Fundsachen (ausgenommen Fahrräder) werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.
Einzelverkäufe von Fundsachen finden nicht statt.
Fahrräder
Aufgefundene Fahrräder müssen von der Finderin / vom Finder aufbewahrt werden, sofern dieser nach 6 Monaten das Eigentum an der Fundsache erwerben möchte. Die Fahrräder, bei denen die Finderin / der Finder auf den Eigentumserwerb verzichten, werden im Rahmen gemeinnütziger Arbeiten verwertet.
Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten kann der Besitzanspruch der Finderin / des Finders geltend gemacht werden, wenn die/der Besitzer*in sich bis dahin nicht gemeldet hat.
Tiere
Auch Tiere gelten als Fundsache. Meldungen über Fundtiere gehen meist über Polizei und Feuerwehr ein. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, können Sie aber auch mit der Servicestelle des Ordnungsamtes (Tel.: 02181 / 608 - 3299, E-Mail: ordnungsamt@grevenbroich.de) Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. Das Tier wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung im Tierheim Oekoven untergebracht. Sie können Fundtiere auch direkt im Tierheim abgeben.
Als Eigentümer*in einer gefundenen Sache müssen Sie gegebenenfalls Besitznachweise erbringen.
Aufgefundene Schlüssel / Schlüsselbunde werden nicht in das Online-Fundbuch aufgenommen.
Bitte fragen Sie in diesem Fall telefonisch, per E-Mail oder persönlich im Bürgerbüro an.
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Zuständige Einrichtungen
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Bürgerbüro / Wahlen - 33.1
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- Am Markt 3
- 41515 Grevenbroich
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- Telefon:
02181 608-3399 - Fax:
02181 608-3390 - E-Mail:
buergerbuero@grevenbroich.de
- Telefon:
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