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Gehwegüberfahrt Herstellung

Beschreibung

Wenn Sie öffentliche Straßen für eigene Interessen in Anspruch nehmen möchten, z. B. für eine neue Grundstückszufahrt, Änderung, Erweiterung oder Rückbau einer vorhandenen Grundstückszufahrt, provisorische Baustellenzufahrt oder Änderung der öffentlichen Verkehrsfläche, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis der Stadtbetriebe Grevenbroich AöR, die schriftlich oder per Mail beantragt werden kann.

Bei Gehwegabsenkungen sind die Flächen, falls nicht bereits vorhanden, mit Betonsteinpflaster nach dem Standard der Stadtbetriebe Grevenbroich AöR auszuführen. Nicht mehr benötigte Absenkungen sind zurückzubauen. Achten Sie auf eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges, damit Menschen mit Behinderung keine Hindernisse überwinden müssen. Es sollte auch keine Unterbrechungen geben.

Die Kosten für die Bordsteinabsenkung bzw. die Änderung der öffentlichen Straße und einen eventuellen späteren Rückbau sind vom Antragstellenden bzw. von den Bauleuten zu tragen. Die beantragten Arbeiten sind durch ein Tiefbauunternehmen auszuführen. Voraussetzung für den Beginn der Arbeiten ist die erteilte Genehmigung und der Nachweis der fachlichen Qualifikation des Tiefbauunternehmens.

  • Formloser Antrag
  • Planskizze der Örtlichkeit
  • Maßstabsgetreuer Lageplan, mit geplanter Stellplatzfläche und Zufahrt
  • nach Möglichkeit Fotos der Bestandssituation

Erfolgt die beabsichtigte Sondernutzung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben, für welches Sie eine Baugenehmigung benötigen, dann beinhaltet die Baugenehmigung automatisch die Sondernutzungserlaubnis. Es ist kein separater Antrag erforderlich. 

  • Sie selbst müssen Eigentümer des Grundstücks sein, für welches Sie die Gehwegüberfahrt beantragen.
  • Die beauftragte Firma muss ein zugelassenes Unternehmen sein

Sie können den Antrag schriftlich oder per Mail bei der angegenben Einrichtung einreichen. Alternativ ist ein online-Antrag über das Wirtschaftsserviceportal möglich (siehe Link). Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid. 

Die Genehmigung ist gebührenpflichtig.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen