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Fischerprüfung
Beschreibung
Grundlage für die Erteilung eines Fischereischeins ist die Ablegung einer behördlichen Fischerprüfung, die bei der Unteren Fischereibehörde des Rhein-Kreises Neuss abgenommen wird.
Grundlage für die Erteilung eines Fischereischeins ist die Ablegung einer behördlichen Fischerprüfung, die bei der Unteren Fischereibehörde des Rhein-Kreises Neuss abgenommen wird.