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Führungszeugnis

Onlinedienstleistung

Beschreibung

Wenn Sie nachweisen müssen, ob Sie vorbestraft sind oder nicht, können Sie das einfache oder das erweiterte Führungszeugnis sowie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen.

Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht.

Das Führungszeugnis wird beim Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt.

Wenn Sie das Führungszeugnis für persönliche Zwecke - zum Beispiel zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber - brauchen, handelt es sich um ein einfaches Führungszeugnis.

Ein erweitertes Führungszeugnis brauchen Sie, wenn Sie im Kinder- und Jugendbereich tätig werden –  zum Beispiel in einer Schule oder einem Sportverein – oder mit pflegebedürftigen Personen beziehungsweise Menschen mit Behinderungen arbeiten wollen.

Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde – zum Beispiel, wenn eine Fahrerlaubnis erteilt werden soll.
Das Führungszeugnis wird dann unmittelbar an die Behörde übersandt, die es von Ihnen verlangt hat.
Das Führungszeugnis enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden – zum Beispiel den Widerruf einer Berufszulassung.
Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können.

Besitzen Sie – neben der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer EU-Mitgliedstaaten, erhalten Sie das beantragte Dokument als Europäisches Führungszeugnis. Es enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, wenn der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

Hinweis für Personen, die im Ausland wohnen:
Personen, die im Ausland wohnen, können den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses unmittelbar beim Bundesamt für Justiz stellen. Der Antrag kann entweder persönlich oder formlos per Post oder Telefax (nicht per E-Mail) gestellt werden. Das Führungszeugnis kann auch über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragt werden.

Hinweis für Vereine:
Häufig sind hier Personen ehrenamtlich tätig. Die Ausstellung eines Führungszeugnisses für eine ehrenamtliche Tätigkeit ist gebührenfrei. Eine Bescheinigung über den ehrenamtlichen Charakter der Tätigkeit ist vorzulegen. Um das Verfahren zur Beantragung der notwendigen Führungszeugnisse für Vereine etwas zu erleichtern, steht unten ein Downloadformular als Muster für eine Bescheinigung zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses für eine ehrenamtliche Tätigkeit zur Verfügung.

Die Selbstverpflichtungserklärung:
Sollte kurzfristig eine ehrenamtliche Betreuerin / ein ehrenamtlicher Betreuer einspringen müssen, und die Zeit der für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses nicht mehr ausreichen, so sollte der Träger im Vorfeld ausnahmsweise und nur für die entsprechende Maßnahme eine Selbstverpflichtung einholen. Das Formular steht Ihnen zum Download bereit.

Einwilligung zur Speicherung personenbezogener Daten und Einverständnis zur Einsicht in ein erweitertes Führungszeugnis:
Der Träger / Verein hat intern zu regeln, welche Person (auch im Vertretungsfall) eine Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis vornehmen darf. Ist dies geregelt, muss der Träger festhalten und dokumentieren, dass er eine Einsichtnahme vorgenommen hat.
Damit die Daten gespeichert werden dürfen, bedarf es eine Einverständniserklärung. Diese ist von der ehren- oder nebenamtliche tätigen Person gegenüber dem Träger abzugeben. Ein entsprechenden Vordruck steht Ihnen zum Download bereit.

  • Personalausweis, Reisepass, eID-Karte oder Aufenthaltstitel
  • evtl. Anschrift und Ansprechpartner der Behörde und Aktenzeichen
  • Bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist eine schriftliche Aufforderung der Behörde/Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt. Darin muss bestätigt werden, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG vorliegen.
  • Bei Beantragung im Bürgerbüro ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Die Ausstellung einer Bevollmächtigung ist nicht zulässig.
  • Einfaches und erweitertes Führungszeugnis: 2 Wochen
  • Europäisches Führungszeugnis: 6 Wochen
  • Vollendung des 14. Lebensjahres
  • Geschäftsfähigkeit

Alle Arten von Führungszeugnissen können Sie online, persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde und - unter bestimmten Voraussetzungen - schriftlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde beantragen.

Wenn Sie das Führungszeugnis online beantragen möchten:

  • Gehen Sie auf die Internetseite zur Beantragung des Führungszeugnisses und folgen Sie den Anweisungen.
  • Sie brauchen dann als Identitätsnachweis einen elektronischen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte, jeweils mit freigeschalteter PIN, ein Kartenlesegerät, die AusweisApp2 und gegebenenfalls ein digitales Erfassungsgerät, (zum Beispiel Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen.
  • Sie bekommen das beantragte Führungszeugnis dann per Post nach Hause gesandt.
  • Sollte der Antrag nicht erfolgreich gestellt worden sein, erhalten Sie entweder unmittelbar online oder nachträglich eine entsprechende Information.
  • Wenn Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen, wird es direkt an die Behörde übersandt. Für ein Führungszeugnis, das Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können. Sie können dann entscheiden, ob es an die Behörde weitergeleitet oder vernichtet wird.

Wenn Sie das Führungszeugnis persönlich oder schriftlich beantragen möchten:

  • Stellen Sie beim Bürgerbüro einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses. Sie müssen dort Ihre Identität nachweisen. Dazu dient ein amtliches Ausweisdokument.
  • Die Antragstellung im Bürgerbüro ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie mit Hilfe der Online-Terminvereinbarung selbst buchen.
  • Gegebenenfalls müssen Sie nachweisen, dass Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen.
  • Das Bürgerbüro leitet den Antrag dann an das Bundesamt für Justiz weiter.
  • Aus dem Ausland kann der Antrag schriftlich - mit amtlich bestätigten Personendaten und Unterschrift - direkt beim Bundesamt für Justiz gestellt werden.
  • Sie bekommen das beantragte Führungszeugnis per Post nach Hause geschickt.
  • Wenn Sie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen, wird es direkt an die Behörde übersandt. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können. Sie können dann entscheiden, ob es an die Behörde weitergeleitet oder vernichtet wird.

Bei der Beantragung ist eine Gebühr von 13,00 Euro zu entrichten, unabhängig davon, ob es sich um ein einfaches Führungszeugnis oder ein erweitertes Führungszeugnis handelt.

Die Gebühr für ein europäisches Führungszeugnis beträgt 17,00 Euro.

Bitte beachten Sie, dass im Bürgerbüro die Gebühr bei Antragsstellung zu entrichten ist. Die Zahlung kann in bar oder mit Karte geleistet werden.

Es gibt Gründe, die zur Gebührenbefreiung für die Beantragung eines Führungszeugnisses führen können. Diese werden vom Bundesamt für Justiz vorgegeben. Weitere Hinweise zu Gebührenbefreiungsgründen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt unter „Weitere Informationen“.