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Abfallentsorgungsgebühren

Beschreibung

Die Abfallentsorgungsgebühren werden nach dem Volumen, der Anzahl der vorhandenen Restabfallgefäße und der Anzahl der genutzten Entleerungen pro Jahr erhoben.

Im Restabfallbehälter ist Transponder verbaut, über den jede einzelne Leerung bei der Schüttung des Behälters in das Entsorgungsfahrzeug registriert wird.

Neben der Nutzung des Restabfallgefäßes können gleichzeitig die übrigen Entsorgungsleistungen (Bioabfall, Ast- und Strauchschnitt, Altpapier, Sperrgut, Elektroschrott und Schadstoffmobil) in Anspruch genommen werden. Mit der Gebühr für das Restabfallgefäß sind diese Leistungen bereits abgedeckt, es sei denn, es werden über die Grundausstattung (Anzahl der Restabfallbehälter entspricht der Anzahl der Bioabfall- und Altpapierbehälter) hinaus weiter Gefäße für Bioabfall und Altpapier benötigt, werden zusätzlich Mehrbedarfgebühren erhoben.

Sperrgut, Elektroschrott sowie Ast- und Baumschnitt können direkt unter der im Abfallkalender angegebenen Telefonnummer oder alternativ online beim Entsorgungsunternehmen angemeldet werden.

Die Termine und die Standorte des Schadstoffmobils sind im Abfallkalender aufgeführt.

Herr Gallinger:
Allrath, Barrenstein, Frimmersdorf, Gilverath, Gruissem, Kapellen, Neubrück, Neurath, Stadtmitte

Frau Jenckel:
Gubisrath, Laach, Langwaden, Mühlrath, Münchrath, Neuenhausen, Südstadt, Tüschenbroich, Wevelinghoven

Frau Weilkes:
Busch, Elsen, Fürth, Gindorf, Gustorf, Hemmerden, Hülchrath, IG-Ost, Neu-Elfgen, Neukirchen, Neukircher Heide, Noithausen, Orken, Vierwinden

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen