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Schulaufnahme und -wechsel (Leichte Sprache)

Kurzbeschreibung

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Beschreibung

Einschulung

Die Schul-Pflicht beginnt für Kinder am 1. August.
Die Kinder müssen bis zum 30. September 6 Jahre alt sein.
Die Kinder sollen in die Schule gehen?
Dann müssen die Eltern die Kinder anmelden.
Der Fach-Bereich Schulen sagt den Eltern das rechtzeitig.
Die Eltern müssen die Kinder dann direkt in der Schule anmelden.
Dafür gibt es bestimmte Termine.
Die Termine macht der Schul-Träger.
Die Eltern können die Grund-Schule für ihr Kind wählen.
Und die Eltern können die Schulart wählen.

Es gibt zum Beispiel:

  • Gemeinschafts-Schulen
  • Bekenntnis-Schulen

Die Schule muss in der Nähe von der Wohnung sein.
Und die Schule muss in der Gemeinde sein.
Die Schule hat nur eine bestimmte Anzahl von Plätzen.

Das heißt:
Es können nur eine bestimmte Anzahl von Kindern in die Schule gehen.
In Nordrhein-Westfalen ist die Einschulung spätestens am zweiten Schultag nach den Sommer-Ferien.
Vielleicht fängt die Schule in der Mitte von der Woche an.
Dann ist die Einschulung auch am zweiten Schultag.
Sie können bei der Schule fragen:
Wann ist die Einschulung für die Erstklässler?

Ein Kind soll früher in die Schule gehen.
Ihr Kind soll in die Schule gehen?
Und Ihr Kind ist nach dem 30.09. geboren?
Dann können Sie einen Antrag an die Grund-Schule schreiben.
Der Antrag muss formlos sein.

Das heißt:
Sie können den Antrag einfach schreiben.
Die Schul-Leitung spricht mit Ihnen über den Antrag.
Dann entscheidet die Schul-Leitung:
Darf Ihr Kind in die Schule gehen?
Vielleicht braucht die Schul-Leitung dafür ein Gutachten.
Das Gutachten kann von einem Arzt oder einer Ärztin sein.
Oder das Gutachten kann von einem Psychologen oder einer Psychologin sein.
Die Schul-Leitung muss sicher sein:
Ihr Kind kann in der Schule gut mitmachen.

Zurück-Stellung

Manche Kinder müssen in die Schule gehen.
Aber manche Kinder sind sehr krank.
Dann können die Kinder ein Jahr später in die Schule gehen.
Die Eltern müssen einen Antrag machen.
Dann prüft ein Arzt oder eine Ärztin das Kind.
Der Arzt oder die Ärztin arbeitet für die Schule.
Der Arzt oder die Ärztin schreibt einen Bericht über das Kind.
Die Schul-Leiterin oder der Schul-Leiter entscheidet dann:
Muss das Kind in die Schule gehen?
Oder kann das Kind ein Jahr später in die Schule gehen?

Zuständige Einrichtungen