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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Beschreibung

Maßnahmen der Jugendhilfe müssen neben der Hilfe vor Ort auch wirtschaftlich geleistet werden. Die wirtschaftliche Jugendhilfe ist ein Sachgebiet des Fachbereichs Jugend.

Viele Kinder und Jugendliche sind aus verschiedensten Gründen auf ambulante und stationäre Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, beispielsweise einer Unterstützung durch eine sozialpädagogische Familienhilfe oder einer Heimunterbringung, angewiesen.

Aufgaben der wirtschaftlichen Jugendhilfe im Überblick:

  • Prüfung der örtlichen und sachlichen Zuständigkeiten, sowie im Zusammenhang damit die Kostenerstattungen, die bei Zuständigkeitswechseln mit anderen Jugendämtern oder weiteren Behörden abzustimmen sind
  • Fertigen der Bewilligungsbescheide und Kostenzusagen
  • Errechnung, Prüfung und Zahlung der Pflegegelder, Heimkosten, Kosten der ambulanten Hilfen, etc.
  • Prüfung vorrangiger Sozialleistungen (Kindergeld, Waisenrente, Bafög, BAB, etc.)
  • Heranziehung der Eltern, Minderjährigen und jungen Volljährigen bei stationären Hilfen zur Erziehung
  • Beihilfen und Zusatzleistungen bei stationären Hilfe zur Erziehung
  • Sicherstellung der Krankenhilfe bei stationären Hilfe zur Erziehung
  • Eingliederungshilfen
  • Hilfen für junge Volljährige
  • Unterbringung in Mutter / Vater – Kind-einrichtungen

Die Mitarbeiterinnern der Wirtschaftlichen Jugendhilfe stehen Ihnen gerne beratend und informierend unter den angegebenen Rufnummern zur Verfügung.

Die Kosten dieser erzieherischen Hilfen trägt grundsätzlich der Fachbereich Jugend. In teilstationären und stationären Fällen wird geprüft, ob und in welcher Höhe die Eltern, Minderjährigen und jungen Erwachsenen zu den Kosten herangezogen werden können. Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Prüfung der gesetzlichen Bestimmungen des Sozialgesetzbuches VIII werden die Eltern, Minderjährigen und jungen Erwachsenen je nach Einkommenslage zu einem Kostenbeitrag herangezogen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen