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Tiere (aufgefunden oder verletzt)

Beschreibung

Fundtiere

Wenn Sie ein Tier gefunden haben, können Sie mit der Servicestelle des Ordnungsamtes (Telefon: 02181 / 608 - 3299, E-Mail: ordnungsamt@grevenbroich.de) Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. Das Tier wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung im Tierheim Oekoven untergebracht. Sie können Fundtiere auch direkt im Tierheim abgeben.

Verletzte Tiere

Verletzte Tiere (keine Wildtiere) sind bis zur Größe eines Hundes zur Feuerwache zu verbringen und das Ordnungsamt ist zu verständigen. Bei größeren Tieren wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt. 

Tierkadaver

Tote Tiere sind innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Stadt Grevenbroich dem Ordnungsamt zu melden.

Wildtiere

Gelangen junge Wildtiere in Not, so sollte es aus Gründen des Tier- und Artenschutzes dem Menschen ein Anliegen sein, diesem Tier zu helfen. Dabei ist jedoch folgendes zu berücksichtigen:

  • „Mutter Natur" hat eine große „Ausfallsrate“ bei den Jungtieren vorgesehen. Die Natur besteht aus einem Kreislauf. Zum Beispiel benötigt auch ein Beutegreifer Futter, um sich und ihre Jungen zu ernähren.
  • Eine Aufzucht in der Natur stellt immer die bessere Alternative dar als die Handaufzucht durch den Menschen. Letzteres kann also nur dann eine Lösung sein, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft worden sind und eine Tieraufnahme nicht zu umgehen ist.
  • Bitte erkundigen Sie sich, bevor sie ein Tier aufnehmen, bei einem Sachverständigen, ob aufgefundenen Jungtiere tatsächlich Hilfe benötigen (zum Beispiel vermeintlich verlassene Rehkitze, Singvogelästlinge oder Hasen, bei denen die Jungtiere nur selten zum Säugen/ Füttern vom Muttertier aufgesucht werden und eine kontinuierliche Bewachung des Jungtieres durch einen Menschen die Rückkehr der Mutter verhindert). Gegebenenfalls können Wildtiere auch am Fundort betreut werden.
  • Eine eindeutige Zuständigkeitsregelung für aufgefundene Wildtiere hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Grundsätzlich dürfen Wildtiere nicht aus der Natur entnommen werden. Als einzige Ausnahme gilt, wenn Tiere eindeutig menschliche Hilfe benötigen. Vor der Aufnahme von jagdbarem Wild aus der Natur sind der zuständige Revierinhaber oder Förster zu konsultieren.
  • Im Straßenverkehr verletzte Tiere sind meist so schwer angefahren, dass eine Genesung des Tieres in der Regel scheitert. Auch wenn äußerlich keine Verletzungen zu erkennen sind, so sind doch die inneren Verletzungen häufig so schwer, dass nur das zügige Vorstellen zur Sterbehilfe beim Tierarzt die tierschutzgerechteste Lösung ist, um ein weiteres Leiden des Tieres zu verhindern.
  • Verletzte oder unterkühlte Wildtiere sind auf jedem Fall einem Tierarzt vorzustellen, um gegebenenfalls erkrankte Tiere tierärztlich behandeln zu können und für den Menschen ansteckende Krankheiten auszuschließen.

Zum Beispiel unter folgenden Internet-Adressen finden sich Ansprechpersonen, die Sie um Rat fragen können, sofern sie verletzte Wildtiere gefunden haben:

Zuständige Einrichtungen