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eID für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR Beantragung

Beschreibung

Ab dem 01. Januar 2021 können Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, einen Antrag auf Ausstellung einer eID-Karte stellen.

Mit der eID-Karte kann die Karteninhaberin oder der Karteninhaber wie beim Personalausweis und beim elektronischen Aufenthaltstitel auch die Online-Ausweisfunktion nutzen.

Die eID-Karte kann dazu verwendet werden, die Identität des Karteninhabers gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen elektronisch nachzuweisen. Der elektronische Identitätsnachweis erfolgt hierbei durch Übermittlung von Daten aus dem Chip der eID-Karte an die abfragende Institution.

Der Nachweis der Identität kann durch die eID-Karte auch erbracht werden, um eine Bevollmächtigung für eine andere Person, ein Unternehmen oder eine Behörde nachzuweisen.

Ferner kann die eID-Karte dazu genutzt werden, die auf dem Chip gespeicherten Daten unter Zuhilfenahme eines entsprechenden Endgerätes fehler- und verlustfrei unter Anwesenden elektronisch zu übermitteln (elektronische Datenübernahme in ein Formular).

Die eID-Karte dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Es fehlen u.a. die Daten wie: Lichtbild, Unterschrift, Körpergröße und Augenfarbe.

Wer kann eine eID-Karte beantragen?

Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind, können einen Antrag auf Ausstellung einer Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) stellen.

Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.

Staatsangehörige dieser Staaten sind antragsberechtigt:
26 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (außer Deutschland)

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Niederlande
  • Italien
  • Irland
  • Kroatien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Zypern

und EWR-Staaten: Norwegen, Island und Liechtenstein

Antragsstellung

Die eID-Karte EU wird auf Antrag für die antragstellende Person ausgestellt, wenn diese dem o.a. Personenkreis unterfällt und das 16. Lebensjahr vollendet hat. In dem Antrag sind alle Tatsachen anzugeben, die zur Feststellung der Identität der antragstellenden Person notwendig sind. Karteninhaber ist die Person, für die die eID-Karte EU ausgestellt wurde. Niemand darf mehr als eine auf seine Person ausgestellte gültige eID-Karte EU besitzen.

Zur Bestätigung Ihrer Identität müssen Sie zum Abgleich Ihrer personenbezogenen Daten im Bürgerbüro der Stadt Grevenbroich persönlich vorsprechen.

Bitte bringen Sie zur Antragstellung Ihren anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis zur Identitätsfeststellung mit.

Bezahlung erfolgt bei Antragstellung – bar oder mit Ihrer Bankkarte. Keine Kreditkarte.

Gültigkeit

Die eID-Karte wird für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt.
Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden.
Vor Ablauf der Gültigkeit einer eID-Karte kann eine neue eID-Karte beantragt werden, wenn ein berechtigtes Interesse an der Neuausstellung dargelegt wird.

PIN-Brief

Nachdem die Bundesdruckerei Ihre eID-Karte hergestellt hat, versendet die Bundesdruckerei einen PIN-Brief an die Wohnanschrift, die Sie bei Antragstellung angegeben haben.
Der PIN-Brief enthält die Transport-Geheimnummer (PIN), mit deren Hilfe Sie eine eigene sechsstellige PIN selbst setzen müssen. Erst dann ist die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit. Zudem enthält der PIN-Brief die Entsperrnummer (PUK) und das Sperrkennwort zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion.

Welche Daten werden auf der eID-Karte gespeichert?

Auf der eID-Karte werden folgende Angaben über den Karteninhabenden aufgebracht:

  • Seriennummer
  • Angabe der ausstellenden Behörde
  • letzter Tag der Gültigkeitsdauer
  • Zugangsnummer
  • Familienname
  • Vornamen
  • Tag und Ort der Geburt

Die eID-Karte besitzt ein elektronisches Speicher- und Verarbeitungsmedium (Chip), auf dem folgende Daten gespeichert werden:

  • Familienname und Geburtsname
  • Vornamen
  • ggf. Doktorgrad
  • Tag und Ort der Geburt
  • Anschrift

Hat die oder der Karteninhabende keine Wohnung in Deutschland, kann die Angabe "keine Wohnung in Deutschland" eingetragen werden.

  • Staatsangehörigkeit
  • ggf. Ordensname, Künstlername
  • Dokumentenart
  • letzter Tag der Gültigkeitsdauer

Verlust der eID-Karte

  • Bei Verlust Ihrer eID-Karte sind Sie verpflichtet, den Verlust unverzüglich Ihrer Meldebehörde oder der Polizei anzuzeigen.
    Dies gilt auch bei Wiederauffinden Ihrer eID-Karte nach einem Verlust.
  • Im Falle des Verlusts Ihrer eID-Karte müssen Sie aus Sicherheitsgründen die Online-Ausweisfunktion Ihrer eID-Karte sperren lassen. Nähere Informationen zur Sperrung oder Entsperrung Ihrer eID-Karte finden Sie unter "Sperrung und Entsperrung".
  • Nach dem Verlust Ihrer eID-Karte können Sie eine neue eID-Karte beantragen. Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf eine neue eID-Karte, auch bei Auffinden der verlorengeglaubten eID-Karte, nicht widerrufen werden kann.

Sperrung und Entsperrung

  • Die Sperrung Ihrer eID-Karte stellt bei einem Verlust sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Die Nutzung der Online-Ausweisfunktion und das Auslesen der Karte vor Ort sind nach der Sperrung nicht mehr möglich.  
  • Den Verlust Ihrer eID-Karte müssen Sie bei Ihrer Meldebehörde oder der Polizei anzeigen.
  • Bei Verlust Ihrer eID-Karte und Meldung bei Ihrer Meldebehörde, wird die Sperrung der Online-Ausweisfunktion von der Meldebehörde mitveranlasst.
  • Sie können Ihre eID-Karte auch telefonisch unter der aus dem deutschen Fest- oder Mobilfunknetz gebührenfreien Rufnummer 116 116 sperren lassen. Aus dem Ausland wählen Sie bitte +49 116 116 (gebührenpflichtig). Hierfür halten Sie bitte Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde. Den Verlust Ihrer eID-Karte müssen Sie dennoch in jedem Fall bei Ihrer Meldebehörde oder der Polizei anzeigen.  
  • Sollten Sie Ihre eID-Karte wiederfinden, müssen Sie dies unverzüglich Ihrer Meldebehörde mitteilen. Die Meldebehörde wird im Zuge dessen ebenfalls die Entsperrung Ihrer Karte veranlassen.
  • ausländischer Pass oder Personalausweis (ID-card)

Bitte beachten Sie, dass die Gebühr i.H.v. 37,00 Euro bei Antragsstellung zu entrichten ist. Die Zahlung kann in bar oder mit EC-Karte (PIN / ab 10,00 Euro) geleistet werden. Kreditkarten werden leider nicht akzeptiert.