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Unterhaltsheranziehung
Beschreibung
Es klingt selbstverständlich: Innerhalb einer Familie und zwischen Eheleuten wird der Lebensunterhalt sichergestellt. Man kauft so ein, dass alle haben, was sie brauchen.
Die Schwierigkeiten beginnen, sobald jemand diese Übereinkunft nicht mehr akzeptiert und die Zahlungen einstellt. Häufig tritt dies im Falle einer Trennung ein. In diesem Fall wird eine Unterhaltsheranziehung erforderlich.
Informationen dazu erhalten Sie auf dem Familienportal des Bundes.
Im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung liegt die Zuständigkeit für den Bereich der Beistandschaften und Unterhaltsheranziehung beim Rhein-Kreis Neuss.
Ansprechpersonen, Formulare und weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Rhein-Kreis Neuss.