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Unterbringung und soziale Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen

Beschreibung

Mit der Stellung eines Asylantrages nach der Einreise in das Bundesgebiet unterliegen die Antragstellenden einem länderübergreifenden Verteilungsverfahren und werden über die jeweilige Landesstelle (Bezirksregierung Arnsberg) den Kommunen zur Aufnahme zugewiesen.

Einerseits ist die Stadt somit verpflichtet, diese Menschen unterzubringen, andererseits sind diese verpflichtet hier zu wohnen. Eine freie Wohnungswahl im Bundesgebiet ist zu diesem Zeitpunkt nicht möglich.

Die Stadt Grevenbroich stellt für Asylsuchende, Aussiedlerinnen und Aussiedler und Flüchtlinge Unterkünfte zur Verfügung. Hierbei kann es sich anfangs um Gemeinschaftsunterkünfte handeln, solange keine Wohnungen zur Verfügung stehen.

Eigentümerinnen und Eigentümer, die Wohnungen für den genannten Personenkreis zur Verfügung stellen möchten, können sich gern mit der Stadt in Verbindung setzen. Sie finden unter dem folgenden Link das entsprechende Formular: Wohnraumangebot

Zuweisungsbescheid durch die Landesstelle

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen