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Telefongebührenermäßigung (Sozialtarif)

Beschreibung

Die Deutsche Telekom gewährt bestimmten Personengruppen einen Sozialtarif auf die Entgelte für verschiedene Verbindungen, die über die Deutsche Telekom geführt werden.

Die soziale Vergünstigung von 6,94 Euro (Sozialtarif 1) erhalten Sie, wenn Sie

  • von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind oder
  • einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen RF vorlegen oder
  • BaföG beziehen.

Dies gilt auch, wenn Angehörige, die mit Ihnen in Haushaltsgemeinschaft leben, die Voraussetzungen erfüllen.

Die soziale Vergünstigung von 8,72 Euro (Sozialtarfi 2) erhalten Sie, wenn Sie

  • einen Schwerbehindertenausweis mit mind. 90 Grad der Behinderung sowie Merkzeichen BI oder GI vorlegen

Dies gilt auch, wenn Angehörige, die mit Ihnen in Haushaltsgemeinschaft leben, die Voraussetzungen erfüllen.

Anträge können Sie bei den Niederlassungen der Deutschen Telekom, im T-Punkt, erhalten und abgeben. Beim Ausfüllen der Anträge wird man Ihnen behilflich sein.

Wenden Sie sich dazu bitte an den nächsten Telekom-Shop:
Ostwall 38, 41515 Grevenbroich
Telefon: 0800 330 1000

Der Sozialtarif wird nicht rückwirkend gewährt.

Der Sozialtarif ist, bei Vorlage des BAföG-Bescheids, für maximal ein Jahr gültig.
Bei allen anderen Voraussetzungen für drei Jahre, sofern die vorgelegte Bescheinigung nicht kürzer befristet ist.