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Großraum- und Schwertransporte - Erlaubnis
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Zuständig für die Erlaubnis von Schwertransporten nach § 29 Absatz 3 StVO ist das Straßenverkehrsamt des Rhein-Kreises Neuss.
Die Stadtbetriebe Grevenbroich sind zuständig für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen gem. § 46 Absatz 1 Nr. 5, i. V. mit Absatz 1 Nr. 2 -StVO zur Durchführung von Schwertransporten, die mit Ladung die zulässigen Abmessungen überschreiten.
Ein Abwicklungsverfahren über VEMAGS ist möglich. VEMAGS® ist das bundeseinheitliche Produkt zur Online-Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Großraum- und Schwertransporte (GST) aller 16 Bundesländer und des Bundes.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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SBG - Straßenbau und Verkehr
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- Dr.-Paul-Edelmann-Straße 2
- 41515 Grevenbroich
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02181 608-233
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Profil: Link
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Telefon: 02181 608-495
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