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Großraum- und Schwertransporte - Erlaubnis

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Beschreibung

Zuständig für die Erlaubnis von Schwertransporten nach § 29 Absatz 3 StVO ist das Straßenverkehrsamt des Rhein-Kreises Neuss.

Die Stadtbetriebe Grevenbroich sind zuständig für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen gem. § 46 Absatz 1 Nr. 5, i. V. mit Absatz 1 Nr. 2 -StVO zur Durchführung von Schwertransporten, die mit Ladung die zulässigen Abmessungen überschreiten.

Ein Abwicklungsverfahren über VEMAGS ist möglich. VEMAGS® ist das bundeseinheitliche Produkt zur Online-Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Großraum- und Schwertransporte (GST) aller 16 Bundesländer und des Bundes.

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