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Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone
Beschreibung
Durch den Einbau elektronisch versenkbarer Poller an den Zufahrten Ostwall, Bahnstraße, Kölner Straße und Am Zehnthof hat die Stadt Grevenbroich die Voraussetzungen geschaffen, das unzulässige Befahren der Fußgängerzone dauerhaft zu unterbinden.
Um die Warenanlieferung zu den ansässigen Gewerbebetrieben zu entzerren, wurde die zulässige Lieferzeit um eine Stunde auf 7.00 - 12.00 Uhr ausgedehnt. Auch Anwohnerinnen und Anwohner aus dem Bereich Breite Straße, Kölner Straße und Am Markt ist das Befahren der Fußgängerzone innerhalb dieser großzügigen Lieferzeiten gestattet.
Außerhalb der zulässigen Lieferzeiten werden die Zufahrten zur Fußgängerzone grundsätzlich geschlossen sein.
In begründeten Ausnahmefällen kann eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone außerhalb der Lieferzeiten erteilt werden. Berechtigte erhalten neben der schriftlichen Ausnahmegenehmigung einen Zahlencode bzw. Chip, um die Poller im Bedarfsfall selbstständig betätigen zu können.
Die Ausfahrt ist über sogenannte Kontaktschleifen gesteuert und somit jederzeit möglich.
Zuständige Einrichtungen
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SBG - Straßenbau und Verkehr
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- Dr.-Paul-Edelmann-Straße 2
- 41515 Grevenbroich
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02181 608-233
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Profil: Link
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Telefon: 02181 608-495
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