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Bauaktenarchiv Auskunft

Beschreibung

Die Stadt Grevenbroich besitzt zu vielen Gebäuden, die ab 1945 im Grevenbroicher Stadtgebiet rechtmäßig errichtet worden sind, zum Teil sehr umfangreiche Hausakten. Hierzu gehören u.a. Bauvorlagen (Antragsunterlagen), wie Lageplan, Grundrisse und Schnitte, Flächenberechnungen, aber auch die Genehmigungsbescheide, Abnahmebescheinigung und anderes. Teilweise sind auch die statischen Berechnungen vorhanden.

Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Grundstückes oder deren Bevollmächtigte, sowie Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können (z.B. gerichtlich herangezogenen Sachverständige, bestellte Betreuer), haben die Möglichkeit Einsicht in die Akten zu nehmen.

Weiterhin besteht die Möglichkeit sich Kopien sowie digitale Unterlagen (Scans) von den Unterlagen anfertigen zu lassen.

Die Beantragung kann per E-Mail oder postalisch erfolgen. Die Mitarbeitenden des Bauaktenarchivs setzen sich zur Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung. Es wird gebeten, von persönlichen Nachfragen hierzu abzusehen.

Akteneinsichten sind nur nach Terminvereinbarung möglich.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass dieser angebotene Service eine freiwillige Leistung ist. Es besteht kein Rechtsanspruch auf das Vorhandensein abgeschlossener Bauakten.

  • Nachweis des Eigentums
    • aktueller Grundsteuerbescheid
    • Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
    • Ggf. Erbschein
    • Ggf. bei Neuerwerb: Auszug aus dem Kaufvertrag (Käufer und Unterschrift müssen ersichtlich sein)
  • Personalausweis der Einsicht nehmenden Person
  • Nachweis der Berechtigung
    • Eigentumsnachweis, s.o.
    • Ggf. Vollmacht des/der Eigentümer*in
    • Auftragsbestätigung/Heranziehung des Amtsgerichts (z.B. für Sachverständige)
    • Bestellungsurkunde/Nachweis als Betreuer

Die Beantragung und ggf. die Einsichtnahme sind gebührenpflichtig.

Auch wenn keine Bauakte vorhanden ist, löst die Beantragung einen Verwaltungsaufwand aus (Antragsbearbeitung, Archivrecherche etc.) und ist gebührenpflichtig (Mindestgebühr 26,50 €). Weitere Kosten entstehen ggf. durch die digitale Bereitstellung oder Kopierkosten.

Gebühren:

  • Feststellungen aus Konten und Akten je angefangene halbe Stunde z.B. Archivgang: 26,50 €
  • Fotokopien und Ausdrucke bis zum Format DINA4 für die ersten 10 Seiten: jeweils 0,80 €
  • ab der 11. Seite: jeweils 0,50 €
  • größeres Format als DINA4: 1,00 €
  • Farbkopien A4: 1,30 €
  • Farbkopien A3: 1,80 €
  • Bereitstellung von Dateien per E-Mail oder Datenträger je angefangene 10 Minuten: 8,80 €

 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen