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Verkehrszeichen und Markierung
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Die Stadtbetriebe Grevenbroich AöR ist als Straßenverkehrsbehörde für die Anordnung und Aufstellung der Verkehrszeichen und Markierungen gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) zuständig.
Im § 45 der StVO wird erläutert, an welchen Orten oder unter welchen Bedingungen die Straßenverkehrsbehörden das Recht haben, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen aufzustellen.
Sie haben ein beschädigtes Verkehrszeichen entdeckt? Bitte melden Sie dies mit genauer Standortangabe (Ort, Straße, Hausnummer) umgehend den Stadtbetrieben Grevenbroich, damit der Schaden behoben werden kann und die Sicherheit des Straßenverkehrs gewährleistet bleibt. Sie können für die Meldung auch den Mängelmelder nutzen.
Fehlende oder ausgefallene Verkehrszeichen können eine akute Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen. In solchen und ähnlichen Fällen, in denen eine unmittelbare Gefahr besteht und Sie aus verschiedenen Gründen die zuständige Stelle nicht erreichen können, ist es ratsam die Polizei zu informieren.
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Zuständige Einrichtungen
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SBG - Straßenbau und Verkehr
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- Dr.-Paul-Edelmann-Straße 2
- 41515 Grevenbroich
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02181 608-233
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Profil: Link
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Telefon: 02181 608-495
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