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Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht / Ermäßigung des Rundfunkbeitrages

Onlinedienstleistungen

Beschreibung

Die Befreiung von der Zahlung der Rundfunk- und Fernsehbeiträge wird nur durch den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice erteilt.

Im Bürgerbüro wird lediglich auf dem Befreiungsantrag bescheinigt, dass im Hinblick auf den Grund für die Gebührenbefreiung (z.B. Leistungsbescheid des Jobcenters, Schwerbehindertenausweis) das Original und die Kopie vorgelegen haben.

Sofern Sie Empfängerin oder Empfänger von Sozialleistungen z.B. nach dem SGB II (Leistungen des Jobcenters des Rhein-Kreises Neuss) oder dem SGB XII (Leistungen des Fachbereichs Soziales der Stadt Grevenbroich) sind, liegt Ihrem Bewilligungsbescheid über diese Leistungen eine Bescheinigung zur Vorlage beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice bei. Diese Bescheinigung können Sie (ohne vorherige Beglaubigung durch die Meldebehörde) im Original als Anhang zum Befreiungsantrag an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice senden.

  • Nachweis über den Befreiungsgrund (z.B. Leistungsbescheid mit Berechnungsbogen, Schwerbehindertenausweis) in Original und vollständiger Kopie
  • vollständig ausgefüllter Befreiungsantrag

Hinweis: Im Bürgerbüro erfolgt keine Sachbearbeitung zur Befreiung von der Rundfunkbefreiungspflicht!

Generell gebührenfrei.

Sofern Kopien im Bürgerbüro angefertigt werden sollen, so werden folgende Gebühren erhoben:
- jede Kopie (A4, schwarz/weiß, für die Seiten 1-10) kostet 0,70 € pro Seite
- jede Kopie (A4, schwarz/weiß, ab Seite 11) kostet 0,40 € pro Seite
- jede Farbkopie (A4) kostet 1,20 € pro Seite

Zuständige Einrichtungen