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Baulastenverzeichnis Auskunft

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Beschreibung

Im Baulastenverzeichnis ist aufgeführt, welche Baulasten auf einem bestimmten Grundstück liegen.

Dabei handelt es sich um öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, bestimmte Dinge auf seinem Grundstück zu tun, dulden, oder zu unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben.
In das Baulastenverzeichnis können auch andere baurechtliche Verpflichtungen, wie Auflagen, Bedingungen, Befristungen und Widerrufsvorbehalte eingetragen werden (siehe auch § 85 BauO NRW).

Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erteilen lassen.
Eigentümerinnen / Eigentümer, deren Bevollmächtigte, sowie öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure haben grundsätzlich ein berechtigtes Interesse.

Die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis bedarf einer schriftliche Anfrage. Diese kann entweder online erfolgen oder über das zum Download bereitgestellte Formular. Wenn Sie das Formular nutzen möchten, füllen Sie es bitte aus und senden es unterschrieben zu (gerne auch per E-Mail an manuela.graf@grevenbroich.de). 

Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig.

Die Höhe der Gebühren für eine Baulastauskunft ergibt sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW):

  • Die Gebühr für einen schriftlichen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis beträgt 50,00 Euro pro Grundstück, jedoch höchstens 150,00 Euro.
  • Für eine schriftliche Auskunft darüber, dass keine Baulast besteht, beträgt die Gebühr 30,00 Euro pro Grundstück.

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