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Baustellen - Sicherung und zur Verkehrsführung

Beschreibung

Für Arbeiten, die sich auf den öffentlichen Verkehrsraum auswirken, ist eine verkehrsbehördliche Genehmigung erforderlich. Damit wird sichergestellt, dass der Verkehrsfluss so wenig wie möglich beeinträchtigt wird und dass der Verkehr sicher an der Baustelle vorbeigeführt wird.
Vor der Durchführung von Arbeiten im Straßenraum muss eine verkehrsrechtliche Anordnung beantragt und eingeholt werden. Die verkehrsrechtliche Anordnung regelt unter anderem, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist, ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist und darüber hinaus, ob und wie gesperrte Straßen und Umleitungen gekennzeichnet werden müssen. Die getroffenen Regelungen müssen befolgt werden.

Die Genehmigung kann von Privatpersonen und von Baufirmen beantragt werden.

Voraussetzung ist jedoch eine Sachkunde über die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) und die zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straße (ZTV-SA).

Die Genehmigung wird nur für einen bestimmten Zeitraum erteilt. Falls die Arbeiten den genehmigten Zeitraum überschreiten sollen, ist dies der örtlichen Behörde rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen.

  • Schriftlicher Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung
  • Lageplan
  • Verkehrszeichenplan, aus dem die beabsichtigte Verkehrsführung an der Baustelle ersichtlich ist.
  • Detaillierte Beschreibung von Art und Umfang

Der Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung muss frühzeitig (mindestens zwei Wochen vor Beginn) gestellt werden, da vor Erlass der Anordnung unter Umständen noch die zuständigen Behörden (Polizei, Rhein-Kreis Neuss und Straßen NRW) gehört werden müssen. Die Arbeiten dürfen erst mit Erhalt der Anordnung begonnen werden.

Die Erteilung der verkehrsrechtlichen Anordnung ist gebührenpflichtig.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen