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Beistandschaft

Beschreibung

Die Beistandschaft kann für ein minderjähriges Kind auf schriftlichen Antrag des Elternteils, bei dem das Kind lebt, eingerichtet werden. Der Wirkungskreis umfasst je nach Antrag die Feststellung der Vaterschaft und bzw. oder die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Ihres Kindes gegenüber dem nicht mit ihm in einem Haushalt lebenden Elternteil.

Der Beistand ist ein Bevollmächtigter des Kindes.

Ihre elterliche Sorge für das Kind wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt.

Im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung liegt die Zuständigkeit für den Bereich der Beistandschaften beim Rhein-Kreis Neuss.
Ansprechpersonen, Formulare und weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Rhein-Kreis Neuss.