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Betreuungsstelle
Beschreibung
Sollte eine volljährige Person wegen einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst erledigen können, so bestellt das örtlich zuständige Betreuungsgericht für ihn eine Betreuerin / einen Betreuer.
Falls keine ehrenamtliche oder sonstige Betreuungsperson bereit oder geeignet ist, überträgt das Betreuungsgericht Grevenbroich der Betreuungsstelle des Rhein-Kreis Neuss bzw. den dort angestellten Behördenbetreuerinnen und Betreuern die Führung der Betreuung.
Die Betreuungsstelle des Rhein-Kreis Neuss ist zuständig für Grevenbroich.
Rhein-Kreis Neuss
Betreuungsstelle - Nebenstelle Grevenbroich
Schloßstraße 20
41540 Grevenbroich
Tel. 02181 / 601 - 5170 und - 5171