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Einwohnerfragestunde

Beschreibung

Der Rat kann Fragestunden für Einwohnerinnen und Einwohner zulassen.

In Grevenbroich ist das Fragerecht für Einwohnerinnen und Einwohner in § 18 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Grevenbroich geregelt. Demnach wird eine Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner mindestens zweimal jährlich in die Tagesordnung der Stadtratssitzung aufgenommen. In diesem Fall ist jeder Einwohner / jede Einwohnerin der Stadt berechtigt, nach Aufruf des Tagesordnungspunktes mündlich Anfragen an den Bürgermeister zu richten. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen.

Die Termine können Sie der veröffentlichten Tagesordnung entnehmen.

Eine Beantwortung der Anfragen erfolgt in der Regel mündlich durch den Bürgermeister. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, wird diese schriftlich nachgereicht.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen