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Marktfestsetzung (Märkte, Messen, Ausstellungen und Leistungsschauen)

Beschreibung

Für die Veranstaltung von Märkten, Messen, Ausstellungen und Leistungsschauen ist eine Markfestsetzung nach § 69 Gewerbeordnung (GewO) erforderlich.

Die Festsetzung hat zur Folge, dass die Veranstaltung mit gewissen Privilegien durchgeführt werden kann. Diese Privilegien werden als Marktprivilegien bezeichnet. Diese sogenannten Marktprivilegien stellen von bestimmten Ver- und Geboten sowie sonstigen Beschränkungen für die festgesetzte Veranstaltung frei.

Beispiele für Marktprivilegien sind:

  • Die Freistellung von den Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes, welches den Warenvertrieb an Sonn- und Feiertagen verbietet. Durch die Festsetzung können Märkte und sonstige Verkaufsveranstaltungen auch an Sonn- und Feiertagen durchgeführt werden.
  • Die Befreiung von der Reisegewerbekartenpflicht.        

Bitte reichen Sie den Antrag mindestens einen Monat vor Veranstaltungsbeginn ein.

Diese Frist ist unbedingt erforderlich, da zu dem Antrag in der Regel

  • die Feuerwehr Grevenbroich,
  • das Bauordnungsamt,
  • die Polizei,
  • sowie die Straßenverkehrsbehörde

gehört werden müssen.

  • Teilnehmende müssen überwiegend Gewerbetreibende sein.
  • Die in der Gewerbeordnung festgelegten Anforderungen an die unterschiedlichen Veranstaltungstypen müssen gegeben sein.
  • Eine Vielzahl von Anbieter*innen muss am Markt teilnehmen. Aus der Rechtsprechung ergibt sich die Anzahl von mindestens 12 Gewerbetreibenden.
  • Die persönliche Zuverlässigkeit der/des Antragstellenden muss gegeben sein.

Für die Genehmigung fallen 100,00 Euro an.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen