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Marktfestsetzung (Märkte, Messen, Ausstellungen und Leistungsschauen)
Beschreibung
Für die Veranstaltung von Märkten, Messen, Ausstellungen und Leistungsschauen ist eine Markfestsetzung nach § 69 Gewerbeordnung (GewO) erforderlich.
Die Festsetzung hat zur Folge, dass die Veranstaltung mit gewissen Privilegien durchgeführt werden kann. Diese Privilegien werden als Marktprivilegien bezeichnet. Diese sogenannten Marktprivilegien stellen von bestimmten Ver- und Geboten sowie sonstigen Beschränkungen für die festgesetzte Veranstaltung frei.
Beispiele für Marktprivilegien sind:
- Die Freistellung von den Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes, welches den Warenvertrieb an Sonn- und Feiertagen verbietet. Durch die Festsetzung können Märkte und sonstige Verkaufsveranstaltungen auch an Sonn- und Feiertagen durchgeführt werden.
- Die Befreiung von der Reisegewerbekartenpflicht.
Bitte reichen Sie den Antrag mindestens einen Monat vor Veranstaltungsbeginn ein.
Diese Frist ist unbedingt erforderlich, da zu dem Antrag in der Regel
- die Feuerwehr Grevenbroich,
- das Bauordnungsamt,
- die Polizei,
- sowie die Straßenverkehrsbehörde
gehört werden müssen.
- Teilnehmende müssen überwiegend Gewerbetreibende sein.
- Die in der Gewerbeordnung festgelegten Anforderungen an die unterschiedlichen Veranstaltungstypen müssen gegeben sein.
- Eine Vielzahl von Anbieter*innen muss am Markt teilnehmen. Aus der Rechtsprechung ergibt sich die Anzahl von mindestens 12 Gewerbetreibenden.
- Die persönliche Zuverlässigkeit der/des Antragstellenden muss gegeben sein.
Für die Genehmigung fallen 100,00 Euro an.
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Zuständige Einrichtungen
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Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten - 32.1
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- Ostwall 6
- 41515 Grevenbroich
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- E-Mail:
ordnungsamt@grevenbroich.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02181 608-3222
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E-Mail: ordnungsamt@grevenbroich.de
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