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Meldebescheinigungen

Beschreibung

Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung einmalig eine schriftliche Bestätigung in Form einer kostenfreien Meldebestätigung.

Benötigen Sie darüber hinaus einen Nachweis über Ihre Anmeldung, können Sie gegen Gebühr eine Meldebescheinigung erhalten.

Sie können die Bescheinigung für private und behördliche Zwecke verwenden.

Die einfache Meldebestätigung enthält

  • Familienname,
  • Vornamen,
  • ggf. Doktorgrad,
  • Geburtsdatum,
  • Einzugs- oder Auszugsdatum,
  • Datum der An- oder Abmeldung,
  • Anschrift und
  • einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

Wenn neben den reinen Meldedaten weitere Angaben bestätigt werden müssen, können Sie eine erweiterte Meldebescheinigung erhalten. Diese enthält zusätzliche Angaben, wie beispielsweise Ihren Familienstand oder Ihre Staatsangehörigkeit.

Nachweis Erziehungszeiten (Kindererziehungszeiten):
Benötigen Sie eine Meldebescheinigung für den Rentenversicherungsträger, aus der hervorgeht, wie lange Kinder im Haushalt gelebt haben, so können Sie diese im Bürgerbüro beantragen. Diese Meldebescheinigung für Rentenangelegenheiten ist kostenfrei, sofern der Verwendungszweck nachgewiesen wird (z.B. durch Vorlage des Anschreibens des Rentenversicherungsträgers). Da diese Meldebescheinigung i.d.R. nach Einsicht in die Archiv-Datenbestände erstellt wird, kann sie nicht direkt ausgestellt werden. Hier ist mit einer verlängerten Bearbeitungsdauer zu rechnen. Bitte beachten Sie, dass Meldebescheinigungen nur für Meldezeiten ausgestellt werden können, in denen die betroffene Person im Stadtgebiet Grevenbroich wohnhaft war. Für Meldebescheinigungen aus anderen Städten wenden Sie sich bitte an das jeweilige Einwohnermeldeamt des damaligen Wohnortes.

Sie müssen sich ausweisen. Sie können sich ausweisen mit

  • Ihrem Personalausweis oder
  • Ihrem Pass.

Bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin benötigen diese:

  • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
  • den Personalausweis oder Pass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin.

Volljährige Kinder:
Eltern benötigen auch für die Beantragung einer Meldebescheinigung für volljährige Familienmitglieder eine Vollmacht.

Rentenzwecke:
Eine Meldebescheinigung für Rentenzwecke (der Zweck wird auf der Bescheinigung vermerkt) wird von Rentnern und Rentnerinnen für die Rentenversicherung benötigt. Sie ist für die deutsche Rentenversicherung kostenlos. Die Bescheinigung für eine ausländische Rentenversicherung kann gebührenpflichtig sein.

Lebensbescheinigung:
Die Meldebescheinigung kann auch als Lebensbescheinigung ausgestellt werden. Diese kann jedoch nur bei persönlicher Vorsprache ausgestellt werden.

Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

  • Sie müssen beim Bürgerbüro vorsprechen.
  • Die Beantragung im Bürgerbüro ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie mit Hilfe der Online-Terminvereinbarung selbst buchen.
  • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Pass vorlegen.
  • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Bürgerbüro.

Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Pass vor.

Die schriftliche Beantragung hat folgenden Ablauf:

  • Für einen schriftlichen Antrag überweisen Sie zuerst die Gebühr.
  • Übersenden Sie anschließend Ihren Antrag mit einer Kopie des Kontoauszugs oder einem Überweisungsbeleg.
  • Die Meldebescheinigung wird Ihnen nach der Bearbeitung umgehend zugeschickt.

Online-Beantragung
Sie können Ihre Meldebescheinigung auch online beantragen und unmittelbar bei der Antragstellung bezahlen. Bitte fügen Sie dem Antrag eine Kopie Ihres Ausweises bei. Bitte beachten Sie, dass die Meldebescheinigung per Post und nicht in elektronischer Form zugestellt wird, soweit Sie sich beim Servicekonto.NRW nicht mit der Online-Ausweisfunktion angemeldet haben.

Sollten bei der Einreichung des Online-Antrages technische Probleme auftreten, bitten wir um Mitteilung über das Kontaktformular. Wir werden uns dann umgehend mit dem KDN als IT-Dienstleister um die Behebung des Problems kümmern.

  • Verwaltungsgebühr für amtliche Meldebestätigung bei An-, Um- oder Abmeldung: keine
  • Verwaltungsgebühr für jede weitere Meldebescheinigung: 9,00 Euro
  • Verwaltungsgebühr bei Meldebescheinigung für die Deutsche Rentenversicherung: keine

Zuständige Einrichtungen