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Grundsteuer

Beschreibung

Die Grundsteuer wird auf jegliche Art von Grundbesitz erhoben. Der Art der Erhebung nach ist die Grundsteuer eine direkte Steuer, da sie vom Grundstückseigentümer an die Stadt Grevenbroich zu zahlen ist. Die Höhe der Grundsteuer ist vom Zustand und Wert des jeweiligen Grundstücks oder der Immobilie abhängig.
Sie ist unterteilt in die Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) und die Grundsteuer B (alle sonstigen bebauten und bebaubaren Grundstücke).

Ermittlung des Grundsteuermessbetrages durch das Finanzamt Grevenbroich
Die Ermittlung der Berechnungsgrundlagen für die Steuererhebung durch die Stadt Grevenbroich erfolgt zunächst von der Grundstücksstelle des Finanzamtes Grevenbroich. Diese ermittelt den Einheitswert der Immobilie oder des Grundstücks.
Anschließend berechnet das Finanzamt den steuerpflichtigen Anteil dieses Wertes - die Grundsteuermesszahl. Dazu nimmt es einen gesetzlich vorgeschriebenen Promillewert, je nach Bebauung und Bauart, und multipliziert ihn mit dem Einheitswert. Daraus ergibt sich der Grundsteuermessbetrag.
Der Grundsteuermessbetrag wird vom Finanzamt im Grundsteuermessbescheid festgesetzt. Darin legt das Finanzamt außerdem fest, wer Steuerschuldnerin oder Steuerschuldner ist und ab wann das Objekt besteuert wird.

Hebesatz der Stadt Grevenbroich
Den Grundsteuermessbetrag als Berechnungsgrundlage für die Erhebung der Grundsteuer übermittelt das Finanzamt an die Stadt Grevenbroich. Die Stadt Grevenbroich ist an diesem Grundlagenbescheid des Finanzamtes mit seinen steuerrechtlichen Vorgaben gebunden.
Die Stadt Grevenbroich multipliziert den Grundsteuermessbetrag mit ihrem eigenen Steuersatz, den sogenannten Hebesatz. Aus dieser Multiplikation errechnet sich die zu zahlende Grundsteuer. Die Grundsteuerfestsetzung wird mittels Bescheid der Eigentümerin oder dem Eigentümer zugestellt.
Der Hebesatz wird vom Rat der Stadt Grevenbroich in Form einer Satzung beschlossen. Diese Hebesatzsatzung wird in der Rathauszeitung öffentlich bekannt gemacht.
Der Hebesatz beträgt aktuell für die Grundsteuer A: 300% und für die Grundsteuer B: 625%.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen