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Doktortitel im Melderegister

Beschreibung

Die Speicherung des Doktortitels im Melderegister darf nur mit folgenden Abkürzungen und nur mit den nachstehenden Zusätzen eingetragen werden: "Dr.", "Dr.h.c.", "Dr.eh".

Voraussetzung ist der Nachweis zur Führung des Doktorgrades (ohne weiteren Zusatz) durch die Verleihungsurkunde oder ein Besitzzeugnis.

Andere akademische Grade (z.B. Diplomgrad, Magistergrad) dürfen nicht eingetragen werden.

  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass
  • geeigneter Nachweis zur Führung des Doktorgrades

Die Berechtigung, den ausländischen akademischen Grad des Doktors (ohne Zusatz) zu führen, ist durch eine Genehmigungsurkunde nachzuweisen. Ist nach dieser Urkunde der "Dr." mit einem Zusatz zu führen (z.B. Dr. USA, Dr. Universität), so ist ein Eintrag weder im Melderegister noch im Pass oder Personalausweis zulässig.

Zuständige Einrichtungen