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Hundehaltung - Große Hunde
Beschreibung
Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist nach § 11 Landeshundegesetz (LHundG NRW) der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen.
Erforderliche Unterlagen zum Halten eines ‚großen Hundes’ nach § 11 Absatz 1 LHundG NRW
- fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip
- Abschluss und Aufrechterhaltung einer Haftpflichtversicherung
- Sachkundenachweis durch die Sachkundebescheinigung des amtlichen Tierarztes, einer anerkannten Sachverständigen, einer anerkannten sachverständigen Stelle oder von durch die Tierärztekammer benannten Tierärzte
Voraussetzungen zum Halten eines ‚großen Hundes’ nach § 11 (1) LHundG NRW
- Anzeige des Hundes
Die Leistung kann schriftlich beantragt werden.
Für die Anzeige eines ,großen Hundes‘ wird eine Gebühr von 25,00 Euro erhoben.
Zuständige Einrichtungen
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Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten - 32.1
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- Ostwall 6
- 41515 Grevenbroich
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- E-Mail:
ordnungsamt@grevenbroich.de
- E-Mail:
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