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Hundehaltung - Große Hunde

Beschreibung

Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist nach § 11 Landeshundegesetz (LHundG NRW) der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen.

Erforderliche Unterlagen zum Halten eines ‚großen Hundes’ nach § 11 Absatz 1 LHundG NRW

  • fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip
  • Abschluss und Aufrechterhaltung einer Haftpflichtversicherung
  • Sachkundenachweis durch die Sachkundebescheinigung des amtlichen Tierarztes, einer anerkannten Sachverständigen, einer anerkannten sachverständigen Stelle oder von durch die Tierärztekammer benannten Tierärzte

Voraussetzungen zum Halten eines ‚großen Hundes’ nach § 11 (1) LHundG NRW

  • Anzeige des Hundes

Die Leistung kann schriftlich beantragt werden.

Für die Anzeige eines ,großen Hundes‘ wird eine Gebühr von 25,00 Euro erhoben.

Zuständige Einrichtungen