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Künstlername im Melderegister

Beschreibung

Der Nachweis über den Künstlernamen kann z.B. dadurch erbracht werden, dass die antragstellende Person unter diesem Namen in einem Berufsverband oder einer Agentur geführt wird.

Die Reihenfolge der Bestandteile eines Künstlernamens richtet sich nach der Angabe der Künstlerin /des Künstlers.

Nicht eintragungsfähig sind Künstlernamen, die erkennbar verfassungsfeindlich oder diffamierend sind.

  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass
  • geeigneter Nachweis zur Eintragung eines Künstlernamens, wie eine Bescheinigung eines Berufsverbandes, einer Agentur der Künstlerversorgungskasse oder etwa Auszüge von Publikationen.

Zuständige Einrichtungen