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Schornsteinfegerwesen

Beschreibung

Die Aufgaben der Bezirksschornsteinfegerinnen und Bezirksschornsteinfeger reichen von der erstmaligen Abnahme bei Errichtung oder Änderung von Feuerungsanlagen, der Durchführung der Feuerstättenschau (die circa alle 3,5 Jahre stattfindet) und der Ausstellung des Feuerstättenbescheides sowie der Ausführung von Schornsteinfegerarbeiten bis hin zur regelmäßigen Messung der Abgaswerte von Feuerungsanlagen.

„Hoheitliche Aufgaben“ wie Feuerstättenschau, die Abnahme Ihrer Anlage und Kehrbuchführung sind ausschließlich den Bezirksschornsteinfegermeisterinnen und -meistern beziehungsweise bevollmächtigten Schornsteinfegermeisterinnen und -meistern vorbehalten. Für alle nicht hoheitlichen Aufgaben können Sie die Schornsteinfegerin / den Schornsteinfeger frei wählen.

Die zuständige Bezirksschornsteinfegerin / der zuständige Bezirksschornsteinfeger wird sich bei Ihnen melden.
Falls Sie direkt Kontakt mit Ihrer Bezirksschornsteinfegerin / Ihrem Bezirksschornsteinfeger aufnehmen möchten und nicht wissen, wer dies ist, verwenden Sie bitte die Suchfunktion der Schornsteinfegerinnung Düsseldorf.