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Fischereischein / Jugendfischereischein
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Beschreibung
Seit April 2024 erfolgt die Beantragung und Ausgabe der Fischereischeine zentralisiert beim Amt für Sicherheit und Ordnung des Rhein-Kreis Neuss. Der Antrag ist online zu stellen. Eine Beantragung des Fischereischeins im Bürgerbüro der Stadt Grevenbroich ist nicht mehr möglich.
Der Fischereischein, umgangssprachlich auch Angelschein genannt, ist eine Bescheinigung, die dem Inhaber erlaubt, in Deutschland zu angeln.
Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung.
Das Fischereirecht ist landesrechtlich durch das Landesfischereigesetz (LFischG) geregelt.
Die Fischerprüfung, die bei der unteren Fischereibehörde (für Grevenbroich ist das der Rhein-Kreis Neuss) abgelegt wird, besteht aus einem theoretischen Teil mit schriftlichen Fragen und einem praktischen Teil.
Der Fischereischein kann als Jahresfischereischein oder Fünfjahresfischereischein ausgefertigt und nach Ablauf der Gültigkeit jeweils verlängert bzw. erneuert werden.
Allgemeine Informationen:
Für Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren kann ein Jugendfischereischein ausgestellt werden. Dieser wird ohne Ablegung einer Prüfung erteilt. Mit diesem Jugendfischereischein kann der Jugendliche allerdings nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers fischen gehen.
Jugendlichen ab 14 Jahren kann auch bereits ein Fischereischein erteilt werden, wenn sie die Fischereiprüfung erfolgreich abgelegt haben.
Keinen Fischereischein benötigen Eigentümer von Privatgewässern, sowie Personen, die Fischereiberechtigte beim Fischfang lediglich unterstützen.
Eine weitere rechtliche Voraussetzung zum Angeln ist der sogenannte Erlaubnisschein. Hierbei handelt es sich um die schriftliche Erlaubnis, an einem Gewässer zu angeln, das vom Besitzer der Fischereirechte für dieses Gewässer ausgestellt wird.
Angelfischer, die einem Verein beigetreten sind, dürfen alle im Erlaubnisschein aufgeführten, dem Verein angehörenden Angelgewässer beangeln. Ist der Verein Mitglied in einem Fischereiverband, so kann das Vereinsmitglied in der Regel über seinen Verein Erlaubnisscheine erwerben, die es berechtigen, einige oder alle dem jeweiligen Verband angehörenden Angelgewässer zu beangeln.
Regelung in Grevenbroich:
Der Verlauf der Erft ist in verschiedene Abschnitte (Lose) eingeteilt. Für jedes Los gibt es einen Lospächter, der die jeweilige Erlaubnis zum Angeln für den entsprechenden Erft-Abschnitt erteilt. Diese Erlaubnis ist zusätzlich zum Angelschein erforderlich.
Den Lospächter kann man bei der Erft-Fischereigenossenschaft in Bergheim erfragen (Telefon 02271 / 880).
- das Prüfungszeugnis über die bestandene Fischerprüfung,
- der Pass oder Personalausweis,
- für Jugendfischereischeine der Kinderausweis oder die Geburtsurkunde, sowie
- ein aktuelles Lichtbild
- für die Verlängerung ist die Vorlage des letzten Fischerei- oder Jugendfischereischeines, sowie ein Lichtbild notwendig, ggf. genügt auch die Bescheinigung einer Gemeinde, dass bereits zuvor von dieser ein Fischereischein ausgestellt wurde.
Für den Neurather See ist zusätzlich zum Fischereischein ein Erlaubnisschein erforderlich. Der Erlaubnisschein wird als Tagesschein (Gebühr 5,00 Euro), als 2-Tages-Schein (Gebühr 7,50 Euro) oder als Monatsschein (Gebühr 25,00 Euro) von der Stadt Grevenbroich ausgestellt. Ansprechpartner ist Herr Ralf Dietrich, Umweltzentrum am Schneckenhaus, Im Bend 10, 41515 Grevenbroich, Tel. 02181 / 9199.