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Wespen, Hornissen, Bienen & Hummeln

Beschreibung

Mit dem Beginn der wärmeren Jahreszeit gehen bei der Stadtverwaltung und den Stadtbetrieben fast täglich Anrufe ein, in denen sich Bürgerinnen und Bürger wegen Wespen-, Hornissen- oder Hummelnestern, aber auch Wildbienen im Haus oder Garten hilfesuchend an uns wenden. 

Bienen, Wespen, Hornissen und Hummeln sind ein wichtiger Teil eines gesunden Naturkreislaufs, und das kommt auch uns Menschen zugute. Sie bestäuben zahlreiche Nutz- und Wildpflanzen, produzieren selbst Lebensmittel und sichern die Erträge heimischer Obstbauern und Landwirte.

Bienenschwärme treten hauptsächlich im Frühsommer (Ende Mai bis Mitte Juli) auf. Es handelt sich dabei immer um Honigbienen. Meistens fallen sie erst auf, wenn sie sich als sogenannte "Schwarmtraube" in Sträuchern, Baumkronen oder auch an Balkongeländern niederlassen. Diese Tiere wirken zwar durch ihr anfänglich wildes Umherfliegen bedrohlich, sind jedoch in der Regel absolut friedfertig, da sie kein Nest zu verteidigen haben und alle Kräfte benötigen, um sich um die in der Traubenmitte sitzende Königin zu scharen. Zum Einfangen solcher Schwärme sind meist ortsansässige Imker bereit.

Hornissen, Hummeln sowie alle Wildbienen stehen nach dem Bundesnaturschutzgesetz unter besonderem Artenschutz. Eingriffe an ihren Nestern sind nur in Ausnahmefällen erlaubt und bedürfen stets einer Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Kreises Neuss. Wer ohne Genehmigung ein Nest entfernt oder die Tiere tötet, macht sich strafbar.

Wenn Wespen als störend empfunden werden, handelt es sich meist um die Deutsche Wespe (Vespula germanica) oder die Gewöhnliche Wespe (Vespula vulgaris). Sie stehen nicht unter besonderem Artenschutz, dennoch dürfen auch ihre Nester nicht grundlos zerstört werden. Für eine Umsiedlung oder Entfernung ihrer Nester ist aber keine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde erforderlich.

Grundsätzlich gehört die Entfernung von Wespen- und Hornissennestern nicht zu den Aufgaben der Feuerwehr Grevenbroich. Einsätze erfolgen nur in Ausnahmefällen, etwa wenn von einem Nest an öffentlichen Gebäuden oder Plätzen eine unmittelbare Gefährdung für Menschen ausgeht. Die Stadtbetriebe prüfen auf städtischen Grundstücken, nach einem bei Ortstermin erkannten Bedarf, eine Umsiedlung bzw. die Beauftragung von Bekämpfungsmaßnahmen.

Ist die Beseitigung auf Privatgrundstücken dennoch unumgänglich, empfiehlt sich die Umsiedlung als umweltfreundlichste Lösung. Fachkundige Hilfe bieten Imker, Naturschutzverbände sowie spezialisierte Fachbetriebe an. Nur in wirklichen Notfällen (Nest in Wohnräumen, Kleinkinder oder Kranke im Raum, u.ä.), wenn eine Umsetzung technisch nicht möglich ist, sollte von einem anerkannten Schädlingsbekämpfer eine Vernichtung vorgenommen werden. Von eigenen Vernichtungsversuchen ist dringend abzuraten. 

Asiatische Hornisse

Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) ist natürlicherweise in Südostasien beheimatet und ist eine kleinere Verwandte der Europäischen Hornisse (Vespa crabro). Die Asiatische Hornisse wird als potenzielle Bedrohung für heimische Insekten und Bienenvölker gesehen. Sie steht auf der EU-Liste der prioritären gebietsfremden invasiven Arten. Da sich die Art in mehreren Bundesländern stark ausgebreitet hat, gilt sie seit 2025 als etablierte invasive Art. Ein vollständiges Zurückdrängen der Asiatischen Hornisse ist nun nicht mehr realistisch.

Durch diese neue Einstufung endet für die Länder und Kommunen die bisher bestehende Pflicht zur Beseitigung aller Nester. Jetzt gilt die Regelung, dass nur noch im Einzelfall Nestentfernungen durch die zuständigen Naturschutzbehörden beauftragt werden. Nämlich dann, wenn das Nest nachweislich eine Gefahr für die biologische Vielfalt darstellt oder die öffentliche Sicherheit gefährdet ist, zum Beispiel im Bereich einer Schule oder Bushaltestelle. 

Um die Ausbreitung der Asiatische Hornisse zu verlangsamen und die potenziellen Schäden für Wirtschaft und Biodiversität gering zu halten, sollten Nester auf Privatgrundstücken weiterhin rasch entfernt werden. Betroffene, die ein Nest der Asiatischen Hornisse auf ihrem Grundstück entdecken, müssen nun selbst aktiv werden und die Nestentfernung durch Expertinnen und Experten auf eigene Kosten beauftragen. 

Zur Ersteinschätzung und Artbestimmung wenden Sie sich bitte in jedem Fall einer gewünschten Nestentfernung zunächst an die Biologische Station des Rhein-Kreises Neuss und fügen Sie Ihrer Anfrage aussagekräftige Fotos vom Nest sowie einzelnen Tieren bei, die eine Einschätzung der Situation sowie eine Artbestimmung ermöglichen. 

Die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Kreises Neuss informiert hierzu:

  • Eine Kontaktaufnahme mit der Unteren Naturschutzbehörde bei bloßer Sichtung der Asiatischen Hornisse ist nicht notwendig. 
  • Die Entfernung von Nestern der Asiatischen Hornisse auf Privatgrundstücken erfolgt nur auf Wunsch der Eigentümerinnen und Eigentümer.
  • Für eine Entfernung ist keine Genehmigung erforderlich.
  • Die Durchführung liegt vollständig in der Verantwortung der Eigentümerinnen und Eigentümer.
  • Seitens der Naturschutzbehörde werden aufgrund der Rechtslage keine weiteren Maßnahmen veranlasst.

Haben Sie Fragen zur Lebensweise oder auch zum Umgang mit Hummeln, Wespen, Hornissen oder Bienen?
Informationen erhalten Sie beim Umweltzentrum Schneckenhaus Grevenbroich.

Weitere Auskünfte zu diesem Thema gibt auch das Haus der Natur, Biologische Station im Kreis Neuss e.V., Telefon: 02133 / 5023 - 0, Fax: 02133 / 5023 - 16, E-Mail: info@biostation-neuss.de, Internet: www.biostation-neuss.de 

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