Ferienjobs – Was Jugendliche, Eltern und Arbeitgeber beachten sollten
Beschreibung
Ein Ferienjob ist für Jugendliche nicht nur eine hervorragende Möglichkeit, erste Erfahrungen in der Arbeitswelt zu sammeln, sondern kann auch der Einstieg in eine spätere Ausbildung sein. Damit die Beschäftigung im Ferienjob für alle Beteiligten sicher und legal abläuft, müssen jedoch die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes beachtet werden.
Grundsätzlich ist die Beschäftigung von Kindern verboten. Es gibt aber Ausnahmen.
Für Schülerinnen und Schüler über 13 Jahren gilt, dass die Eltern zustimmen müssen und die Beschäftigung leicht und für Kinder geeignet sein muss.
Jugendliche über 15 Jahre, die noch nicht volljährig sind, dürfen einen Ferienjob maximal vier Wochen im Jahr in der Ferienzeit ausüben. Die tägliche Arbeitszeit darf nicht mehr als acht Stunden und die wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 40 Stunden überschreiten. Nachts zwischen 20.00 und 6.00 Uhr sowie an Samstagen und Sonn- und Feiertagen ist die Arbeit für Jugendliche nicht erlaubt.
Für bestimmte Branchen wie Gastronomie und Landwirtschaft sowie Tätigkeiten im Gesundheitsdienst und im Bäckereihandwerk gelten Ausnahmen. In diesen Branchen dürfen Jugendliche auch an Samstagen oder Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. In der Gastronomie dürfen jugendliche Ferienjobber über 16 Jahre auch bis 22 Uhr arbeiten.
In der Zeit des Ferienjobs sind die Jugendlichen über den Arbeitgeber unfallversichert. Beiträge zu den Sozialversicherungen, wie der Krankenversicherung, fallen nicht an.