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SEPA-Lastschriftmandat (Bankeinzugsermächtigung)

Beschreibung

Sie haben die Möglichkeit, der Stadt Grevenbroich ein SEPA-Lastschriftmandat (Bankeinzugsermächtigung) zu erteilen. Fällige Zahlungen wie zum Beispiel Grundbesitzabgaben, Hunde- oder Gewerbesteuer werden dann zum Fälligkeitstermin automatisch von Ihrem Konto abgebucht.

Vorteile des Bankeinzugsverfahrens: Eine Überwachung der Fälligkeitstermine entfällt und Sie geraten nie in Zahlungsverzug. Sie sparen den Weg zum Kreditinstitut und das Ausfüllen von Überweisungsträgern. Auf Ihrem Debitoren-Konto durch Absetzung entstandenen Überzahlungen können sofort erstattet werden.

Beginn des Einzugsverfahrens: Für Abbuchungen können nur die Einzugsermächtigungen berücksichtigt werden, die spätestens sieben Tage vor Fälligkeit der Forderung eingegangen sind. Später eingehende Ermächtigungen können erst beim folgenden Fälligkeitstermin berücksichtigt werden.

Dauer der Ermächtigung: Die Ermächtigung ist auf Widerruf erteilt, d.h. nach Zusendung eines schriftlichen Antrages wird das Bankeinzugsverfahren sofort eigestellt. Bei Erlöschen Ihres Debitoren-Kontos erlischt die Einzugsermächtigung automatisch.
Ein bestehendes Mandat erlischt, wenn in einem Zeitraum von 36 Monaten seit Fälligkeit der letzten Lastschrift kein Lastschrifteinzug mehr erfolgt ist. In diesem Fall ist bei Bedarf ein neues Lastschriftmandat zu erteilen.

Das städtische Formular zur erstmaligen Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats steht als Download zur Verfügung. Soweit ein Lastschriftmandat für die Stadtbetriebe Grevenbroich AöR in Frage kommt, erhalten Sie von dort eine personalisierte Ausführung.

Bei einer Änderung der Bankverbindung füllen Sie bitte ein neues SEPA-Lastschriftmandat aus. Sonstige Änderungen, wie zum Beispiel eine neue Adresse, können Sie über die Änderungsmitteilung online abgeben.

Weitere Infos zum SEPA-Lastschriftmandat erhalten Sie auch bei Ihrer Hausbank, oder im Internet z.B. unter www.bundesbank.de oder unter www.sepadeutschland.de.

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