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Kraftfahrzeug Ummeldung

Beschreibung

Sollten Sie im Besitz eines Kraftfahrzeuges, eines Wohnwagens oder beispielsweise eines Kraftrades sein (Fahrzeuge mit amtlichem Kennzeichen), dann können Sie im Bürgerbüro der Stadt Grevenbroich neben Ihrer Melde- auch direkt Ihre Halteranschrift im Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ändern lassen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  1. Sie sind aus Ihrer Hauptwohnung innerhalb der Stadt Grevenbroich umgezogen oder in eine neue Hauptwohnung aus einer anderen kreisangehörigen Gemeinde des Rhein-Kreis Neuss zugezogen,
  2. In den Fahrzeugpapieren stehen Sie als natürliche Person mit einer Anschrift im Rhein-Kreis Neuss
  3. In der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. im Fahrzeugschein wurde noch kein Aufkleber verwendet.

Der Behördengang ist selbstverständlich auch durch Dritte möglich, wenn eine entsprechende Vollmacht vorgelegt wird.

Sollte eine der oben genannten Voraussetzung nicht erfüllt sein, so wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Straßenverkehrsamt. Für den Fall, dass sich Ihre neue Hauptwohnung in Grevenbroich befindet und Sie von außerhalb des Rhein-Kreis Neuss zuziehen, dann wenden Sie sich bitte ebenfalls an das Straßenverkehrsamt des Rhein-Kreis Neuss – Dienststelle Grevenbroich, Lindenstraße 10, 41515 Grevenbroich. Nähere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Rhein-Kreis Neuss (www.rhein-kreis-neuss.de).

Welche gesetzlichen Bestimmungen müssen eingehalten werden?

Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) besteht eine Mitteilungspflicht bei Änderungen von Angaben zur Halterin / zum Halter. Als Halterin / Halter eines Kraftfahrzeuges sind Sie u.a. verpflichtet, die Änderung der Anschrift unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I oder des Fahrzeugscheines der Zulassungsbehörde, also dem Straßenverkehrsamt, unverzüglich mitzuteilen. Zur Erleichterung dieses Vorgangs ist das Bürgerbüro der Stadt Grevenbroich befugt, wenn Sie dies wünschen und die o.g. Voraussetzungen erfüllt sind, nach den o.a. Kriterien die Änderung der Anschrift direkt mit der Ummeldung im Melderegister vorzunehmen.

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder
  • Fahrzeugschein
  • Kfz - Ummeldung: 11,10 Euro

Bitte beachten Sie, dass die Gebühr bei Antragsstellung zu entrichten ist. Die Zahlung kann in bar oder mit EC-Karte (PIN) geleistet werden. Kreditkarten werden leider nicht akzeptiert.

Zuständige Einrichtungen