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Kraftfahrzeuge abschleppen / versetzen

Beschreibung

Sollte es passieren, dass Ihr Fahrzeug nicht mehr dort steht, wo Sie es geparkt haben, kann es sein, dass es gestohlen wurde oder auf Anordnung der Ordnungsbehörde versetzt oder sogar abgeschleppt wurde.
Versuchen Sie in solchen Fällen die Ruhe zu bewahren und rufen Sie zunächst bei der Polizei an.
Sollte die Versetzung Ihres Fahrzeugs durch die Stadt Grevenbroich angeordnet worden sein, informiert das Abschleppunternehmen die Polizei umgehend. Von der Polizei erhalten Sie dann auch die Auskunft, ob und wohin Ihr Fahrzeug versetzt wurde.

Versetzungen und Sicherstellungen erfolgen grundsätzlich durch die Firma:
Bergungs- und Abschleppdienst Klaus Düllberg e. K.
Alfred-Nobel-Straße 15
41515 Grevenbroich
Telefon: 02181 / 231 226
E-Mail: Klaus-Duellberg@t-online.de

Die Zulassungsbescheinigung Teil I oder II sowie der Personalausweis oder Reisepass.

Abschleppkosten:
Die Abschleppkosten durch das Unternehmen werden in voller Höhe dem verantwortlichen Fahrzeughalter auferlegt. Hierbei variieren die Kosten je nach Wochentag, Uhrzeit und dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeuges zuzüglich eventueller Standgelder und zuzüglich der Mehrwertsteuer.

Verwaltungsgebühren:
Die Verwaltungsgebühren werden zu einem späteren Zeitpunkt durch einen Bescheid von Ihnen erhoben. Sie bemessen sich nach dem Aufwand für Personal- und Sachmittel der Verwaltung und betragen zwischen 30,00 und 180,00 Euro.

Verwarnung / Bußgeld:
Für die der Abschleppmaßnahme zugrunde liegende Ordnungswidrigkeit erhalten Sie zusätzlich je nach Verstoß eine Verwarnung beziehungsweise einen Bußgeldbescheid. Die Höhe richtet sich nach den im „Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog", festgelegten Sätzen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen