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Kirchenaustritt

Beschreibung

Der Kirchenaustritt wird im Kirchenaustrittsgesetz (KiAustrG) des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt.

Er erfolgt durch eine Erklärung, die in der Regel beim Amtsgericht, in dessen Bezirk die/der Erklärende seinen Wohnsitz hat abzugeben ist. Die Austrittserklärung kann mündlich oder schriftlich abgegeben werden.

Zuständig für die Grevenbroicherinnen und Grevenbroicher ist das
Amtsgericht Grevenbroich
Lindenstraße 33-37
41515 Grevenbroich
www.ag-grevenbroich.nrw.de

Für die Erklärung des Austritts beim Amtsgericht entsteht pro Person eine Gebühr in Höhe von 30,00 Euro.