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Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit - Erlaubnis

Beschreibung

Um Spielgeräte in Deutschland aufstellen zu dürfen, benötigen Sie eine allgemeine Aufstellerlaubnis.

Bei der allgemeinen Aufstellerlaubnis handelt es sich um eine personenbezogene Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten.

Die Erlaubnis gilt für das gesamte Bundesgebiet.

Zuständig für die Erlaubniserteilung ist das Ordnungsamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Hauptniederlassung des Gewerbebetriebes liegt.

  • Personalausweis/ Pass
  • Führungszeugnis für Behörden der Belegart „O“ - nicht älter als drei Monate (zu beantragen bei der für den Wohnsitz zuständigen Meldebehörde)
  • Gewerbezentralregisterauskunft (zu beantragen bei der für den Wohnsitz zuständigen Meldebehörde)
  • Auskunft in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
  • Auskunft in Steuersachen des Steueramtes der Wohnsitzgemeinde
  • Handelsregisterauszug (Soweit im Handelsregister eingetragen)
  • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer
  • Sozialkonzept

Im Einzelnen können noch gesonderte Unterlagen notwendig sein, die Ihnen bei der persönlichen Vorsprache erläutert werden.

Der Bearbeitungszeitraum richtet sich nach der Vollständigkeit der Unterlagen. Sobald diese vorliegen, erhalten Sie die Erlaubnis in der Regel nach einer Woche.

Wie viele Spielgeräte aufgestellt werden dürfen, richtet sich nach der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung).

Für jeden Aufstellungsort benötigen Sie eine Geeignetheitsbestätigung für den Ort, an dem Sie die Spielgeräte aufstellen möchten.

Zum Betrieb einer Spielhalle benötigen Sie außerdem eine Spielhallenerlaubnis.

Die Beantragung kann elektronisch erfolgen. Nutzen Sie hierfür bitte den verlinkten Dienst im Wirtschafts-Service-Portal.NRW.

Die Erlaubnisgebühr wird bei Antragstellung im Voraus fällig. Die Gebühr beträgt 1.800 Euro.