BIS: Suche und Detail

Jugendhilfe im Strafverfahren

Beschreibung

Im Jugendgerichtsgesetz (JGG) ist vorgesehen, dass bei allen Strafverfahren gegen Jugendliche (14- bis 17-jährige) und Heranwachsende (18- bis 21-jährige) die Jugendgerichtshilfe informiert und am gesamten Verfahren beteiligt wird.

Das Team der Jugendgerichtshilfe ist offen für Fragen der Jugendlichen und Eltern.
Die Jugendgerichtshilfe hat die Aufgabe, dem Jugendrichter umfassenden Einblick in den Werdegang und die aktuelle Lebenssituation des Jugendlichen / Heranwachsenden zu verschaffen.
Das hilft dem Jugendrichter, ausgewogene, zur Erziehung geeignete Maßnahmen zu finden.

Nach Einleitung eines Strafverfahrens durch Polizei und Staatsanwaltschaft nimmt die Jugendgerichtshilfe Kontakt auf und vereinbart persönliche Gespräche mit dem Jugendlichen / Heranwachsenden.

Die Jugendgerichtshilfe nimmt an der Hauptverhandlung bei Gericht teil.
Sie gibt eine Stellungnahme sowie Empfehlungen zu den richterlichen Maßnahmen ab.

Nach der Gerichtsverhandlung steht die Jugendgerichtshilfe dem Jugendlichen und der Familie bei Bedarf zur Seite.

Sie

  • hilft bei der Durchführung von gerichtlich auferlegten Weisungen
  • vermittelt bei möglicherweise auftretenden Schwierigkeiten, die sich durch die Strafsache beim Arbeitgeber, in der Schule oder in der Familie ergeben
  • klärt, welche anderen Beratungssstellen evtl. helfen können

Die Jugendgerichtshilfe steht auch nach der Gerichtsverhandlung für persönliche Gespräche zur Verfügung.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen