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Nistschutz von März bis September

Beschreibung

Schneidemaßnahmen an Hecken und Gebüschen sind nur bis Ende Februar erlaubt, weil die Nist- und Brutzeit der Vögel im März beginnt. Von März bis einschließlich September sind Rodungs- und Schneidearbeiten verboten.

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind sowohl Hecken und Gebüsche als auch Röhricht- und Schilfbestände geschützt, denn sie dienen vielen wild lebenden Tierarten als Nist-, Brut- und Zufluchtsstätten. In Hecken beispielsweise leben sowohl Buchfinken, Zaunkönige und Rotkehlchen als auch Igel, Haselmaus und Wiesel.

Erlaubt sind zwischen März und September nur schonende Pflegeschnitte.

Rückschnitte von März bis September sind nur möglich bei behördlich angeordneten oder zugelassenen Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse nicht zu einer anderen Jahreszeit stattfinden können. Erlaubt sind sie ebenfalls bei Bäumen auf gärtnerisch genutzten Flächen und im Wald.
Ganzjährig verboten ist das Fällen von Bäumen mit Horsten oder Bruthöhlen.

Verstöße gegen die Schutzbestimmungen sind Ordnungswidrigkeiten, die zu einer Geldbuße führen können.

Die Stadtbetriebe Grevenbroich AöR sind hier nur beratend tätig. Die Zuständigkeit hierfür liegt bei der Unteren Naturschutzbehörde des Rhein-Kreis Neuss.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen