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Organspende

Beschreibung

Die Voraussetzungen für die Entnahme von Organen bei Verstorbenen und Lebenden sind gesetzlich genau festgelegt. Zwei Ärztinnen / Ärzte müssen unabhängig voneinander den endgültigen, nicht behebbaren Ausfall des Gehirns feststellen, bevor eine Organspende durchgeführt werden darf. Zudem muss zwingend eine Einwilligung der Spenderin / des Spenders vorliegen.

Das Transplantationsgesetz sieht eine strikte organisatorische und personelle Trennung der Bereiche Organspende, Organvermittlung und Organtransplantation vor und legt damit Zuständigkeiten eindeutig fest. Für die Organspende ist die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) verantwortlich. Für die Vermittlung der Organspenden ist die Stiftung Eurotransplant (ET) zuständig.

Organspende-Ausweis

Einen Organspendeausweis können Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) online ausfüllen und ausdrucken oder kostenlos bestellen.

Organspende-Register

Das Organspende-Register ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis. Hier können Sie Ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende online eintragen. Der Eintrag ist freiwillig und kostenlos. Er kann jederzeit geändert oder gelöscht werden.