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Alters- und Ehejubilare

Beschreibung

Anlässlich bestimmter Ehe- und Altersjubiläen werden die Grevenbroicher Bürgerinnen und Bürger durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter besucht oder es werden persönliche Glückwunschschreiben versandt.

Altersjubilare

  • 80. Lebensjahr: persönliches Glückwunschschreiben des Bürgermeisters 
  • 85. Lebensjahr: persönliches Glückwunschschreiben des Bürgermeisters 
  • 90. Lebensjahr: persönliches Glückwunschreiben des Bürgermeisters und - wenn gewünscht - Besuch durch einen stellvertretenden Bürgermeister (wird vorab schriftlich angefragt)
  • 91. - 94. Lebensjahr: persönliches Glückwunschschreiben des Bürgermeisters
  • ab dem 95. Lebensjahr: jährliches persönliches Glückwunschschreiben des Bürgermeisters und - wenn gewünscht - Besuch durch einen stellvertretenden Bürgermeister (wird vorab schriftlich angefragt)
  • zum 100. Lebensjahr: persönliches Glückwunschreiben des Bürgermeisters und des Landrates sowie der Landesregierung, ebenso - wenn gewünscht - Besuch durch einen stellvertretenden Bürgermeister (wird vorab schriftlich angefragt)
  • 101. - 105. Lebensjahr: persönliches Glückwunschschreiben des Bürgermeisters und - wenn gewünscht - Besuch durch einen stellvertretenden Bürgermeister (wird vorab schriftlich angefragt)
  • zum 105. Lebensjahr: persönliches Glückwunschschreiben des Bürgermeisters, des Landrates sowie der Landesregierung, ebenso - wenn gewünscht - Besuch durch einen stellvertretenden Bürgermeister (wird vorab schriftlich angefragt)

Ehejubilare

  • Goldene + Diamantene Hochzeit: persönliches Glückwunschschreiben des Bürgermeisters und des Landrates sowie - wenn gewünscht - Besuch durch einen stellvertretenden Bürgermeister und / oder Presseveröffentlichung (wird vorab schriftlich angefragt) 
  • Eiserne und Gnadenhochzeit: persönliches Glückwunschschreiben des Bürgermeisters und des Landrates sowie der Landesregierung ebenso - wenn gewünscht - Besuch durch einen stellvertretenden Bürgermeister und / oder Presseveröffentlichung (wird vorab schriftlich angefragt)

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen