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Rattenbekämpfung

Beschreibung

Sie haben einen Rattenbefall im Haus entdeckt? Oder auf einem öffentlichen Gebiet? Je nach Ort des Befalls sind verschiedene Anlaufstellen zuständig.

Rattenbefall auf privaten oder gewerblichen Grundstücken / Wohnraum

Private und gewerbliche Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer müssen selbst einen Schädlingsbekämpfer / Kammerjäger beauftragen.

Ein Rattenbefall muss grundsätzlich beim Ordnungsamt gemeldet werden. Dies kann schriftlich, aber auch einfach telefonisch oder per E-Mail, erfolgen.

Zur Durchführung und Duldung von Rattenbekämpfungsmaßnahmen sind grundsätzlich zunächst die

  1. Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundstücke und soweit ihre Verfügungsberechtigung reicht, 
  2. die sonstigen zur Nutzung und zum Gebrauch der Grundstücke dinglichen Berechtigten, 
  3. die Mieterinnen / Mieter, Pächterinnen / Pächter und sonstigen zur Nutzung und zum Gebrauch der Grundstücke schuldrechtlich Berechtigten,

verpflichtet.

Die gleiche Verpflichtung trifft die bei Wohnungseigentumsgemeinschaften bestellten Verwalterinnen und Verwalter.

Auf Grund gesetzlicher Änderungen dürfen Ratten nicht mehr flächendeckend bekämpft, sondern nur noch in gezielten Aktionen beködert werden. 

Im Rahmen der Eigenbekämpfung sind die für die Verwendung des jeweiligen Mittels festgelegten Risikominderungsmaßmaßnahmen (RMM) zu berücksichtigen. Wirkstoffe aller Art dürfen nur in verdeckter Auslage in Sicherheitsköderstationen verwendet werden.

Auf jeden Fall sollten vor der Einleitung einer Rattenbekämpfung immer erst Informationen beim Ordnungsamt eingeholt werden.

Rattenbefall auf öffentlichen Grundstücken / öffentlichem Gebiet

Die Stadtbetriebe Grevenbroich AöR (SBG) führen zur Abwehr der durch Ratten drohenden Gefahren und Schäden im Gebiete der Stadt Grevenbroich Bekämpfungsmaßnahmen durch.

Wird ein Befall durch Ratten auf städtischen Grünflächen beobachtet, so lassen die Stadtbetriebe die Örtlichkeiten inspizieren und Bekämpfungsmaßnahmen durch eine Fachfirma durchführen, falls notwendig.

Entdecken Sie einen Rattenbefall in einem öffentlichen Park oder auf einem anderen städtischen Grundstück, wenden Sie sich bitte an die SBG.

Rattenbefall im Kanal

In den städtischen Abwasseranlagen (Kanalisation) führt die GWD Grevenbroich (Gesellschaft für Wirtschaftsdienste Grevenbroich mbH) die Rattenbekämpfung durch. 

Entdecken Sie einen Rattenbefall im Kanal der Stadt Grevenbroich, wenden Sie sich bitte an die GWD.

Einem Rattenbefall vorbeugen

Grundsätzlich sollten folgende Verhaltensregeln gegen Ratten berücksichtigt werden, damit sich diese Tiere nicht unkontrolliert vermehren:

  • Speise- und Nahrungsmittelreste sollten auf keinen Fall über die Toilette oder den Ausguss entsorgt werden, da diese den Ratten in der Kanalisation und den Rohrsystemen als willkommene Nahrungsquelle dienen.
  • Überquellende Komposthaufen mit organischen Abfällen im Garten sind ein gedeckter Tisch für Ratten. Ebenfalls sollte kein gekochtes Essen auf den Kompost geworfen werden. Man sollte auf Erdlöcher in unmittelbarer Nähe achten.
  • Das gleiche gilt für unverriegelte Mülleimer in Hof oder Keller oder Wertstoffsäcke („Gelber Sack“) mit Lebensmittelverpackungen, die nicht von Speiseresten befreit sind. Deshalb sollen Müllsäcke und Müllbehälter aller Art immer verschlossen gehalten werden, beziehungsweise der Zugang zu diesen sollte verhindert werden.
  • Deckel von Biotonnen sollten grundsätzlich verschlossen gehalten werden, da sonst Ratten eindringen.
  • Alle Müllsäcke, Mülltonnen und Müllcontainer sollten deshalb auch aus Gründen der Rattenvermeidung immer erst am Tag der Abholung bzw. Leerung auf die Straße gestellt werden.
  • Grundsätzlich schmeckt das Futter von Haustieren wie Hund, Katze, Vogel, Hamster und anderen Tieren auch Ratten. Größere Gebinde Tierfutter sollten daher immer verschlossen gelagert werden.
  • Tauben- und Entenfütterungen locken grundsätzlich auch Ratten an.
  • Mangelnde Sauberkeit in Tierstallungen und Käfigen begünstigt Rattenbefall .
  • Türen zum Garten oder Hof sollten vor allem in den Wintermonaten konsequent geschlossen werden.
  • Kellerfenster, die nicht engmaschig vergittert sind, sollten geschlossen gehalten werden.

Die richtigen Vorkehrungen machen das Umfeld für Ratten unattraktiv. Sie siedeln sich erst gar nicht an oder werden durch mangelnde Verstecke leicht zur Beute ihrer natürlichen Feinde wie zum Beispiel Hunde oder Katzen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen