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Lichtsignalanlagen (Ampeln) - Störung

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Beschreibung

Die Stadtbetriebe Grevenbroich AöR unterhält die Lichtsignalanlagen an den Gemeindestraßen im Stadtgebiet.

Für die Unterhaltung der Lichtsignalanlagen an den Kreisstraßen ist der Rhein-Kreis Neuss zuständig.
Für die Lichtsignalanlagen an Landstraßen liegt die Zuständigkeit beim Landesbetrieb Straßen NRW.

Ausfälle und Schäden an den Lichtsignalanlagen können bevorzugt über den Mängelmelder gemeldet werden.

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen