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Beschreibung

Wählerinnen und Wähler haben die Möglichkeit ihr Wahlrecht an der Urne (Urnenwahl) am Wahltag oder per Wahlschein (Briefwahl) auszuüben.

Für die Wahl an der Urne werden Wahllokale im Stadtgebiet eingerichtet werden, in welchen am Wahltag persönlich gewählt werden kann.

Mit der Wahlbenachrichtigung erhalten die Wählerinnen und Wähler auch Informationen über das Wahllokal, in dem Sie Ihre Stimme abgeben können.

Über Ihre Wohnadresse können Sie Ihr Wahllokal auch online ermitteln.

Zuständige Einrichtungen