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Energieausweis

Beschreibung

Energieausweise geben Aufschluss über die energetische Qualität eines Gebäudes und sind auszustellen bei Errichtung, Verkauf oder Vermietung.

Auf der Grundlage des Energieausweises können Miet- oder Kaufinteressenten Immobilien miteinander vergleichen und ihre Entscheidung treffen. 

Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten - als Bedarfs- und Verbrauchsausweis.

  • Der Bedarfsausweis enthält objektive Angaben zum Energiebedarf von Gebäuden, der auf der Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz (Baupläne) und der technischen Anlagen (z.B. Heizungs- und Klimaanlagen, Beleuchtung) im Vergleich zu einem Referenzgebäude mit normierter Nutzung, ermittelt wird.
  • Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch der Gebäudenutzenden in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasserbereitung. Das Ergebnis ist beim Verbrauchsausweis entsprechend dem individuellen Verhalten der Nutzenden abhängig.

Ob Sie als Verkäuferin / Verkäufer oder Vermieterin / Vermieter einen verbrauchsorientierten oder einen bedarfsorientierten Energieausweis benötigen, ist abhängig vom Baujahr und der Anzahl der Wohneinheiten.

Was steht im Energieausweis?

Der gesamte Energieausweis besteht aus fünf Seiten. Die erste Seite fasst allgemeine Informationen zum Haus zusammen, beispielsweise die Adresse und das Baujahr. Abhängig vom gewählten Berechnungsverfahren findet sich die Farbskala auf der zweiten (bedarfsorientierter Energieausweis) oder auf der dritten Seite (verbrauchsorientierter Energieausweis). Die Werte im grünen Bereich zeichnen Objekte mit einem niedrigen Energieverbrauch aus, Immobilien mit einem höheren Energieverbrauch finden sich im roten Bereich der Skala wieder. Desweiteren geben konkrete Zahlen Aufschluss darüber, wie hoch der berechnete Bedarf einer Immobilie an Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr ist bzw. wie viel Heizenergie im Betrachtungszeitraum in der Immobilie verbraucht wurde.

Wie bekomme ich einen Energieausweis?

Den Energieausweis dürfen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nur Personen mit besonderen Aus- oder Weiterbildungen sowie Berufspraxis ausstellen. Dazu zählen beispielsweise Ingenieurinnen / Ingenieure, Architektinnen / Architekten oder Handwerkerinnen / Handwerker.

Berechtigte Ausstellerinnen und Aussteller finden Sie in einem Verzeichnis der deutschen Energieagentur (dena).

Sowohl Verbrauchsausweis als auch Bedarfsausweis sind 10 Jahre gültig und müssen dann erneuert werden.

Die Kosten für einen Energieausweis fallen individuell sehr unterschiedlich aus. Es kommt immer auf die Komplexität des Gebäudes samt seiner Energieverbrauchenden und -produzierenden Anlagen an.