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Erbbaurecht

Beschreibung

Beim Erbbaurecht verbleibt das Grundstück im Eigentum der Stadt Grevenbroich, das Gebäude wird in der Regel von Erbbauberechtigten erworben oder neu errichtet.

Die/der Erbbauberechtigte übernimmt für den Erbbaugrundbesitz alle Rechte und Pflichten des Grundstückseigentümers, z.B. Zahlen der Grundbesitzabgaben und Übernahme der Verkehrssicherungspflicht und hat das Recht, das Erbbaurecht zu beleihen und zu verkaufen.

Die Laufzeit des Vertrages beträgt in der Regel zwischen 30 und 99 Jahre.

Für das eingeräumte Recht am Grundstück wird ein Erbbauzins erhoben. Die Höhe hängt vom Nutzungszweck ab.

Der Erbbauzins kann gegebenenfalls ab einer Laufzeit von 10 Jahren in regelmäßigen Abständen angepasst werden.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen