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Anregungen und Beschwerden (§ 24 GO)

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Beschreibung

Antrag auf Herbeiführung eines politischen Beschlusses durch den Hauptausschuss der Stadt Grevenbroich

§ 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) räumt jedem das Recht ein, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit Anregungen oder Beschwerden an den Rat zu wenden.

Die Hauptsatzung der Stadt Grevenbroich modifiziert die Zuständigkeit in § 8 Abs. 5. Demnach hat der Hauptausschuss die Anregungen und Beschwerden inhaltlich zu prüfen und abschließend über sie zu entscheiden.

Einzige Voraussetzung ist jedoch, dass der sogenannte Bürgerantrag in den Aufgabenbereich der Stadt Grevenbroich fällt.

Ausgeschlossen sind Anregungen und Beschwerden,

  • deren Inhalt einen Straftatbestand erfüllt,
  • die gegenüber bereits geprüften Anregungen oder Beschwerden kein neues Sachvorbeingen vorliegt,
  • deren Gegenstand ein Thema ist, mit dem sich ein Fachausschuss bereits abschließend befasst hat. 

Es besteht die Möglichkeit, Ihren Bürgerantrag per E-Mail, Fax, Post oder online zu stellen. 

Sollte Ihr Anliegen weder eine Anregung noch eine Beschwerde zum Inhalt haben, sondern beispielweise eine Frage oder Erklärung sein, sind diese ohne Beratung im Ausschuss von der Verwaltung in geeigneter Weise zu behandeln. Der Eingabestellerin / dem Eingabesteller wird aber in jedem Fall eine Rückmeldung zugesichert. 

Allgemeine Anfragen, Anregungen oder Beschwerden richten Sie bitte an die Stadtverwaltung Grevenbroich oder nutzen den Mängelmelder.

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