BIS: Suche und Detail

Eichenprozessionsspinner

Beschreibung

In den letzten Jahren ist ein vermehrtes Auftreten des Eichenprozessionsspinners auch im Stadtgebiet von Grevenbroich zu beobachten. Die Brennhaare der Raupen, die das Nesselgift Thaumetopoein enthalten, können bei Kontakt zu Hautreizungen und schweren allergischen Reaktionen führen.

Werden durch den Eichenprozessionsspinner befallene Bäume auf städtischen Flächen gesichtet, besichtigen Mitarbeitende der Stadtbetriebe Grevenbroich AöR (SBG) die Örtlichkeit und treffen gegebenenfalls Maßnahmen wie das Anbringen von Warnhinweisen, Absperrungen oder die Beauftragung einer Fachfirma zur Beseitigung der Nester.

Für befallene Bäume auf Privatgrundstücken sind die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer zuständig.
Gerne stehen wir aber auch dort mit Rat und Informationen für Sie zur Verfügung.

Bei einem Eichenprozessionsspinner-Befall an sensibel genutzten Plätzen, wie z. B. Kinderspielplätze, Schulhöfe oder andere stark frequentierte Bereiche, müssen die Raupen sowie die Gespinstnester aus Gründen des Gesundheitsschutzes mittels aufwändigen Absaugmaßnahmen entfernt werden. Das kann immer nur nach Bekanntwerden des Befalls geschehen. Zur präventiven Gefahrenabwehr und für den Gesundheitsschutz werden im Frühjahr einige ausgewählte Eichen mit einem selektiv wirkenden biologischen Bakterienpräparat behandelt. Das Bakterienpräparat wird hierzu von einem darauf spezialisierten Unternehmen in die zu behandelnden Bäume gesprüht. Das Bakterium „Bacillus thuringiensis“ produziert ein selektiv wirkendes Toxin, welches durch die Raupen des ersten Larvenstadiums mit den Bakterien über die Blätter aufgenommen wird (zu diesem Zeitpunkt besitzen die Raupen noch keine Brennhaare). Seine Wirkung entfaltet das Toxin erst durch eine bestimmte Abspaltung im Verdauungstrakt der Raupen des Eichenprozessionsspinners was letztendlich zum Absterben der Raupen führt. Für den Menschen und andere Lebewesen besteht aufgrund dieser selektiven Wirkung keine Gefahr. Behandelt werden nur Bäume, die in den letzten Jahren immer wieder befallen waren und somit eine erhöhte Gefährdung hinsichtlich eines Eichenprozessionsspinnerbefalls aufweisen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen